KBV zieht kritische Bilanz anlässlich der Verabschiedung im Bundestag
BERLIN – Jetzt ist es soweit: Der Bundestag hat das Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) beschlossen. Damit tritt es am 1. August in Kraft. Anlass für die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ihre Kritik vor allem an den Terminservicestellen und am Aufkauf von Arztpraxen zu erneuern. Positiv sieht sie die Ausweitung der Weiterbildungsförderung.
Viele Punkte, wie den Aufkauf von Arztpraxen oder die Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Versorgung, sieht die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) kritisch. „Außerdem lehnen wir weiterhin die nach wie vor geplanten Terminservicestellen ab, die zu keinerlei Verbesserung der Versorgung führen werden und ein rein populistisches Instrument der Politik sind, um Wählerstimmen abzugreifen“, sagte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV.
Zu begrüßen sei zwar, dass die Grenze bei der Aufkaufregelung von 110 auf 140 Prozent Überversorgung in der jeweiligen Region angehoben worden sei – ab dann sollen Kassenärztliche Vereinigungen freiwerdende Arztsitze aufkaufen – doch sei „die Zahl 140 genauso falsch wie die Zahl 110“. Allein durch die Tatsache, dass Praxisübernahmen oder Niederlassungen in Bereichen unterbunden werden, die einen hohen Versorgungsgrad haben, würde dieser in unterversorgten Regionen nicht besser, so der KBV-Vorstandsvorsitzende. Ganz vergessen werde außerdem der Aspekt, dass Arztpraxen in Städten häufig Patienten aus dem Umland mitversorgen.
Positiv am Gesetz sieht die KBV laut Vorstand Dipl.-Med. Regina Feldmann hingegen die erstmalige Ausweitung der Weiterbildungsförderung auf den fachärztlichen ambulanten Bereich mit maximal 1.000 Stellen. Dennoch betonten die KBV-Vorstandsmitglieder, dass die wohnortnahe flächendeckende Versorgung in Deutschland durch das Gesetz in vielen Punkten nach wie vor in die falsche Richtung steuere.