Mit der Hanseatischen Krankenkasse (HEK), der Novitas BKK, der pronova BKK sowie der VIACTIV Krankenkasse sind zum 1. Juli 2019 vier weitere Krankenkassen dem ersten "Vertrag zur besonderen Versorgung in der Indikation Psoriasis nach §140a des Sozialgesetzbuchs V" beigetreten, den ursprünglich die Techniker Krankenkasse und die DermaMed e.G. des Berufsverbandes der Deutschen Dermatologen miteinander vereinbart haben. Zuvor hatten sich bereits die KKH und die DAK Gesundheit dem Vertragswerk angeschlossen. Insgesamt betreuen die teilnehmenden Krankenkassen rund 19,7 Millionen Versicherte.
Gleichzeitig weisen erste Auswertungen darauf hin, dass der Vertrag von den Mitgliedern des Berufsverbandes der Deutschen Dermatologen sehr gut angenommen wird. Das zeigen die Daten der richter care consulting GmbH, die das Management des Vertrages übernommen hat. Demnach haben zurzeit bereits rund 40 Dermatologen die Zulassung zum Vertrag erhalten, zahlreiche weitere Anträge sind in Bearbeitung und täglich werden Unterlagen angefordert. „Damit liegt die Nachfrage unserer Fachgruppe in der Startphase des Vertrages deutlich höher als dies bei vergleichbaren Verträgen mit Rheumatologen und Gastroenterologen der Fall war“, zieht BVDD-Vorstandsmitglied Dr. Ralph von Kiedrowski eine positive Bilanz.
Ziel ist eine leitliniengerechte verbesserte Versorgung von Patienten mit mittelschwerer bis schwerer Psoriasis, bei denen eine Behandlung mit einem Biologikum oder PDE-4-Hemmern indiziert ist. Teilnehmen können Dermatologinnen und Dermatologen, die Mitglied im BVDD sind und über ein gültiges Zertifikat Psoriasis der Deutschen Dermatologischen Akademie (DDA) verfügen oder 16 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten einer psoriasis-spezifischen Fortbildung und Erfahrungen in der Systemtherapie nachweisen.
Alle erforderlichen Informationen und die stets aktuellen für die Teilanhme erforderlichen Unterlagen erhalten interessierte Dermatologinnen und Dermatologen bei rcc.
wha/BVDD