Protest: Dermatologen halten sich an den Bundesmanteltarifvertrag
MAINZ - "Die Hautarztpraxen in Rheinland-Pfalz erfüllen ihre vertragsärztlichen Pflichten. Sie behandeln ihre einbestellten Patienten im Rahmen verkürzter Sprechzeiten nach den medizinischen Erfordernissen. Für akute Erkrankungen ist ein Bereitschaftsdienst eingerichtet", das hat der BVDD-Landesvorsitzende in Rheinland-Pfalz, Dr. Ralph von Kiedrowski klargestellt.
Gleichzeitig weist der BVDD Landesverband Rheinland-Pfalz den Vorwurf des Verbandes der Ersatzkassen in Rheinland-Pfalz zurück, es handele sich um eine vertragswidrige Leistungsverweigerung. "Unsere Sprechzeiten liegen trotz Kurzarbeit im ersten Quartal noch deutlich über den im Bundesmanteltarifvertrag geforderten 20 Stunden wöchentlich", betont der Hautarzt aus Selters.
Für vertragswidrig halten die rheinland-pfälzischen Hautärzte die Tatsache, dass mit einer Ansagefrist von vier Wochen zahlreiche Facharztpraxen existenzbefrohende Vergütungseinbußen von 15 Prozent und mehr hinnehmen mußten", so Kiedrowski. Es sei jetzt Sache der KV Rheinland-Pfalz und der Krankenkassen als Vertragspartner die Spielräume zu nutzen, die auf Bundesebene geschaffen worden sind, um Verwerfungen wirksam zu begrenzen.
Für die hautärztlichen Versorgung fordern die Dermatologen zusätzliche Mittel oder auch gesonderte Versorgungsverträge, um kostenaufwendige fachärztliche Leistungen etwa in der Allergologie, in der Wundversorgung oder bei chronisch-entzündlichen Hauterkrankungen überhaupt noch ambulant erbringen zu können.
"Es liegt jetzt an den Vertragspartnern in Rheinland-Pfalz, tragfähige Lösungen zu entwickeln. Wir haben Anträge an die KV formuliert, die aus dem Dilemma herausführen", so Kiedrowski. "Dem Aufruf zur "Kurzarbeit" sind in weiten Teilen des Landes die Praxen nahezu geschlossen gefolgt. Die Resonanz bei den Patienten wie in den Medien war positiv. Man hat verstanden, dass für eine Flatrate von 5,70 Euro eine medizinische Versorgung auf Facharztstandard nicht zu machen ist."
Die Reaktion der Verantwortlichen in der Politik, bei den Krankenkassen und der KV habe die Hautärzte enttäuscht. Es seien lediglich bekannte und nicht zutreffende Argumente wiederholt worden.
"Es ist nicht einzusehen, dass jede vierte Hautarztpraxis von Verlusten betroffen sein soll", verweist von Kiedrowski auf eine offizielle KV-Statistik. "Wenn Kassen und KV nicht einlenken, werden wir uns ab April auf unsere vertragsgemäße Mindestarbeitszeit von 20 Stunden beschränken, was zu deutlich längeren Wartezeiten führen wird."