RLV-Zuteilung soll 2010 geändert werden Nächste Verhandlungsrunde am 20. Mai
BERLIN - Vor einer Angleichung des Orientierungspunktwertes von 3,5 Euro-Cent an den kalkulatorischen EBM Punktwert von 5,11 Euro-Cent wird es keine Aufnahme neuer Leistungen in den EBM geben. Neue Verhandlungen über die ambulante Balneo-Phototherapie (aBP) finden nicht vor dem 20. Mai statt. Dann verhandeln der GKV-Spitzenverband und die KBV erneut im erweiterten Bewertungsausschusses über die Höhe des kalkulatorischen Punkwertes.
Auf Nachfrage erklärte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Andreas Köhler zur aBP: „Wenn uns die Krankenkassen einen festen Euro-Wert zusichern, könnten wir die Therapie morgen in den EBM aufnehmen.“ Das Gesetz verlange, dass eine Therapie nach Aufnahme in den GKV-Leistungskatalog spätestens sechs Monate danach auch im EBM verankert sein muss, so Köhler. Die aBP sei also längst überfällig. Bevor aber nicht der „Geburtsfehler“ der Honorarreform beseitigt sei, werde es keine Aufnahme von neuen Leistungen in den EBM geben. Die aBP müsse bis dahin weiter nach der Kostenerstattungs-Methode abgerechnet werden. Der BVDD empfiehlt eine Abrechnung analog der Bestrahlung Neugeborener (Ziffer 566a, mit Steigerungsfaktor ca. 52 Euro).
Köhler bezeichnete die Festlegung des Orientierungspunkwert für 2009 mit 3,5 Cent als grundlegenden Fehler. Die betriebswirtschaftliche EBM-Kalkulation sei von einem Punktwert von 5,11 Cent ausgegangen. Dies führe zu einer Unterdeckung der Praxiskosten von derzeit rund 30 Prozent. „Die Schere zwischen EBM-Kalkulation und Vergütung ist durch die unmittelbare Anbindung des kalkulatorischen EBM-Punktwertes an den jeweils gültigen Orientierungswert zu schließen“, forderte der KBV-Chef. Damit sich allerdings die Schere ganz schließt, wäre eine Erhöhung der Honorarsumme um 10,1 Milliarden Euro notwendig. „Selbst ein Verrückter wie ich wird nicht mit dieser Forderung in die Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband gehen“, sagte Köhler.
Die Diskrepanz zwischen dem kalkulierten und dem bezahlten Punktwert werde auch von den Kassen nicht in Abrede gestellt; „Schuld“ daran sei der §87c SGB V. Nach dieser Berechnungsvorschrift sei der Orientierungspunktwert für 2009 durchaus korrekt berechnet. Für 2010 sei die Neuordnung der vertragsärztlichen Vergütung aber neu zu verhandeln. Bis dahin liege ein wahrer Sitzungsmarathon vor der KBV: bis zur Beschlussfassung (Stichtag 31. Oktober) werde die KBV ihre Position mit ihren Gremien, den KVen und den Berufsverbänden abstimmen, kündigte Köhler an.
Am 18. Mai wird sich die Vertreterversammlung mit der Problematik auseinandersetzen. Es folgen die Sitzungen des Arbeitsausschusses des Bewertungsausschuss (BA), des BA und der erweiterten BA.
Auch für die innerärztliche Diskussionen der Selbstverwaltung kündigte Köhler Reformen an: nach dem „Reparaturbeschluss“ zum 1. Juli (wir berichteten) sei für 2010 eine komplette Neufassung der RLV-Zuteilung anvisiert. Auf der Agenda stehen dann die Neuaufteilung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV), der Vergütung von Leistungen außerhalb der MGV sowie die Vergütung eines nicht vorhersehbaren Morbiditätsanstiegs. Auch die Verteilung der MGV zwischen Haus- und Fachärzten sowie die Höhe der Rückstellungen sollen neu verhandelt werden. Einzelheiten nannte Köhler noch nicht.