Beteiligung an der Schweinegrippen-Impfung unnötig erschwert

Gesundheitspolitik

Steigende Impfbereitschaft in der Bevölkerung stößt auf Hindernisse

EUSKIRCHEN - Die Impfbereitschaft in der Bevölkerung steigt. Erster Ansprechpartner für impfwillige Patienten sind die Haus- und Kinderärzte. Dr. Klaus Strömer, Vizepräsident des BVDD, hält die Einbeziehung der Haut- und anderer Fachärzte für notwendig, um eine umfassende Impfung der Bevölkerung sicherstellen zu können.

"Auch Skeptiker raten jetzt zur Schweinegrippe-Impfung" - "Schweinegrippe-Welle baut sich in Deutschland auf" - "Zahl der Neuinfektionen hat sich verdoppelt" - "Schulschließungen nehmen bundesweit zu" - "Die Schweinegrippe-Welle hat Deutschland erreicht – jetzt rollt endlich auch die Impfwelle an" - "In Düsseldorf standen die Leute sogar Schlange." Die Schlagzeilen von Ärzte- bis Bildzeitung zeichnen ein einhelliges Bild: Die anfängliche Skepsis der Bevölkerung schlägt um, immer mehr Bundesbürger wollen sich impfen lassen. 
"Wenn zig-Millionen Bundesbürger geimpft werden wollen, sehe ich keine Möglichkeit, wie eine solche Aktion ohne die aktive Unterstützung durch die niedergelassenen Dermatologen und andere Facharztgruppen gestemmt werden soll. Diese Problematik haben die Gesundheitsämter mancherorts ja schon erkannt und die Fachärzte in die Impfpläne oder Impfvereinbarungen aufgenommen", beurteilt Strömer die gegenwärtige Impfpraxis. Meist aber bleibt die Impfaktion hausarztzentriert – unter Beteiligung von Kinderärzten und Gynäkologen. 
Den Hautärzten in Hessen und Bayern etwa wird eine Beteiligung an der H1N1-Impfung faktisch verwehrt. KVen, Kassen und die Gesundheitsministerien haben in diesen Bundesländern bislang nicht den Bedarf gesehen, impfberechtigte Fachärzte mit ins Boot zu holen. In Hessen zeichnet sich nach Informationen des zuständigen Gesundheitsministeriums inzwischen ab, dass die Impfbereitschaft unter den Hausärzten nicht so hoch ist wie anfangs erwartet. Daher gibt es Pläne, nun doch auch Fachärzte an der Schweinegrippe-Impfung zu beteiligen. Gleiches gilt für Bayern.
"Der schwarze Peter für die Unentschiedenheit, ob Fachärzte sich an der H1N1-Impfung beteiligen können, ist nicht bei den Kassenärztlichen Vereinigungen zu suchen. Der Gesetzgeber hat den Gesundheitsämtern den Auftrag erteilt, die Impfung der Bevölkerung zu übernehmen. Sehen die Gesundheitsämter zusätzlichen Bedarf an impffähigen Ärzten, können die Ämter über die KVen an die Ärzteschaft herantreten", unterstreicht Strömer. "Man wird sehen, ob die Gesundheitsämter dazu in der Lage sind, einen reibungslosen Ablauf der Impfaktion in die Wege zu leiten."