Bundesrat will Einführung der spezialärztlichen Versorgung auf Eis legen

Gesundheitspolitik

Gesundheitsausschuss fordert: Geplante Neuregelung ausgliedern

BERLIN - Die ambulante spezialärztliche Versorgung soll nach Willen der Länder aus dem Versorgungsstrukturgesetz ausgegliedert und in einem eigenen Gesetz zum 1. Januar 2013 geregelt werden. Dies beschloss der Gesundheitsausschuss des Bundesrates einstimmig auf Antrag der Länder Niedersachsen und Rheinland-Pfalz.

„Damit können wir nichts anfangen", sagte der brandenburgische Gesundheitsstaatssekretär Dr. Daniel Rühmkorff bei einer Euroforum-Veranstaltung zum Versorgungsstrukturgesetz in der Bundeshauptstadt. Die Bundesländer haben sich, wie der Staatssekretär weiter erläuterte, mit 16:0 Stimmen im Bundesrat gegen die geplante Neureglung ausgesprochen und den Gesetzgeber aufgefordert, diesen Teil des Reformpakets in einem gesonderten Gesetz zu regeln.  Sie fürchten, so  Rühmkorff, bei einer Auslagerung der Spezialversorgung „ohne Mengen- und Qualitätssteuerung“ frei nach dem Motto „Wer kann, der darf“ Kostensteigerungen und eine Schwächung der primärärztlichen Versorgung.

 

Die Front der Kritiker an der vorliegenden Fassung reicht über den Bundesrat hinaus über die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Krankenkassen bis hin zur Kassenärztlichen Bundesvereinigung, wie die jüngste Euroforum-Konferenz deutlich machte.

 

In der Sondersitzung des Gesundheitsausschusses im Bundesrat wurden zahlreiche Änderungsvorschläge zum Versorgungsstrukturgesetz beraten. Umstritten ist, ob es sich bei dem neuen Reformvorhaben überhaupt um ein zustimmungspflichtiges Gesetz handelt. Das Gesundheitsministerium verneint dies. Dagegen argumentiert der Rat, dass das Gesetz schon alleine wegen der Regelungen zur Bedarfsplanung, die essentielle Länderrechte betreffen, zustimmungspflichtig sein muss.

 

Einen ausführlichen Hintergrundbericht zu diesem Thema lesen Mitgleider des Berufsverbands der Deutschen Dermatologen in der November-Ausgabe der BVDD-Verbandszeitschrift.