Rheinland-pfälzische Hautärzte wollen keine neuen Honorarverluste hinnehmen
KOBLENZ/GRÜNSTADT - Die Dermatologen in Rheinland-Pfalz machen Ernst. In zwei per telefonischer Standleitung verbundenen Krisensitzungen berieten rund 120 Hautärzte der KV einen Maßnahmenkatalog gegen die neue Vergütungsregelung. Die Fachgruppe wird geschlossenen Widerspruch gegen den Honorarbescheid für das erste Quartal 2009 einlegen. Lenkt die Kassenärztliche Vereinigung nicht ein, sollen weitere Schritte von einer Dienstaufsichtsbeschwerde bei dem zuständigen Landesgesundheitsministerium, über einstweilige Verfügungen im begründeten Einzelfall bis hin zur "Kurzarbeit" folgen.
Fachübergreifende schärfere Maßnahmen werden zur Zeit vorbereitet. Der Pneumologe Dr. Axel Kroker warb in Koblenz für eine kollektive Rückgabe der Kassenzulassung, die in der Region in den nächsten Monaten organisiert werden soll. In Rheinland-Pfalz sind nämlich nahezu alle Facharztgruppen, aber auch die Hausärzte von massiven Abschlägen betroffen, wie eine Informationsveranstaltung der KV zeigte.
Fassungslos verfolgten die Teilnehmer des Krisengipfels die Darstellung der Landesleitung und von BVDD-Geschäftsführer Dr. Erich Schubert. Einen Fallwert von 15,58 Euro im Regelleistungsvolumen (RLV) bei nicht einmal 1300 Fällen betrachten viele der Zuhörer als existenzbedrohend. "Dann können wir zumachen, da sind in meiner Praxis fünf Arbeitsplätze weg", raunte eine ältere Dermatologin den Kollegen zu, während der stellvertretende Landesvorsitzende Dr. Ralph von Kiedrowski seine eigene Simulationsberechnung anhand abgerechneter Zahlen Revue passieren ließ.
Ergebnis: Wer keine ambulanten Operationen und kein O-III Labor anbietet – und das sind in Rheinland-Pfalz je 30-40 Prozent der Fachgruppe – wird zum Härtefall; er verliert von einem Quartal zum anderen 20 Prozent und mehr an Umsatz. Und selbst wer auch diese – so genannten "freien" – Leistungen außerhalb des Regelleistungsvolumens erbringt, kann seinen bisherigen Umsatz als Vertragsarzt der gesetzlichen Krankenversicherung nur dann halten, wenn er rund 30 Prozent mehr als bislang arbeitet.
Dabei hat, wie von Kiedrowski weiter erläuterte, die KV das Hautkrebsscreening bereits stillschweigend in ihre Berechnung subsummiert; will sagen: von mehr Geld als bislang – ohne das Hautkrebsscreening – kann in Rheinland-Pfalz faktisch keine Rede sein. Und auch die neuen Zuschlagsziffern 10343 und 10344 für die aus dem Hautkrebsscreening resultierenden höheren Versorgungsbedarf hat die KV bislang noch nicht bei den RLV berücksichtigt.
Hauptursache für die verminderten Vergütungen sind offenbar jedoch die enormen Rückstellungen, die KV und Krankenkassen in Rheinland-Pfalz vorgenommen haben. Die KV will nach den bislang vorliegenden Informationen knapp ein Fünftel des für die Dermatologie vorgesehenen Honoraranteils in der – nicht fachgebundenen – Rücklage versenken, um daraus Ende 2009 Nachzahlungen für Überschreitungen der arztbezogenen RLV bedienen zu können – ein Verfahren, das von Kiedrowski mit dem Satz kommentierte: "Die KV setzt mit einer neuen Begrifflichkeit die alte Budgetierung fort." Faktisch werde im Wettbewerb der medizinischen Fächer so das Hamsterrad wieder in Gang gesetzt.
Von der im Gesetz vorgesehenen Härtefallregelung erwarten die rheinland-pfälzischen Dermatologen keine Lösung ihrer Probleme. "Das haben wir doch alles schon einmal im Jahr 2004 durchgezogen. Ein Rechtsanspruch auf eine Ausgleichszahlung besteht nicht. Das ist doch aussichtslos. Wir haben keine Lobby", hieß es aus dem Teilnehmerrund.
"Wir werden den Mangel darstellen müssen, spätestens wenn das Regelleistungsvolumen aufgebraucht ist", unterstrich der BVDD-Landesvorsitzende Dr. Klaus Fritz, der an diesem Abend die Parallelveranstaltung in Grünstadt leitete. Die einstimmig verabschiedete Resolution bringt die Position des BVDD in Rhinland-Pfalz auf den Punkt: "Die Dermatologinnen und Dermatologen in Rheinland-Pfalz fordern zur Versorgung ihrer Patienten auf der Basis von 2007 so angemessene Regelleistungsvolumina, dass die Behandlung in gewohnt hoher medizinischer Qualität weiter gewährleistet ist. Eine Abbildung medizinischer Versorgung nur durch Überschreitung der RLV´s ist nicht akzeptabel und widerspricht der mit der Honorarreform angekündigten kalkulierbaren Vergütung ärztlicher Leistung."
Die Fachgruppe erwartet für 2009 eine Honorierung auf der Basis des "Status Quo 2007" zuzüglich der vorab angekündigten Honorarzuwächse, "die sich aus der Morbiditätssteigerung (5,1 %) und der in Aussicht gestellten Erhöhung der Gesamtvergütung für Rheinland-Pfalz (8,6 bzw. 7,1%) ergeben". Darüber hinaus müssen die Präventions-bedingten Leistungssteigerungen (EBM-Ziff. 10343 und 10344) adäquate Berücksichtigung finden!
Die bisherigen Mängel der Honorierung und betriebswirtschaftlichen Praxis-Kalkulation dürften nicht fortgeschrieben werden, soll die Versorgung der Bevölkerung nicht durch dann notwendige Leistungsreduktionen gefährdet, wenn nicht gar unmöglich gemacht werden.