Dermatoskopische Untersuchung ist eine wichtige Zusatzleistung
BERLIN - Ist die dermatoskopische Untersuchung eine privatärztliche Leistung oder im Krankenkassenbeitrag enthalten? Seit Einführung des Hautkrebsscreenings als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung verunsichern widersprüchliche Botschaften der gesetzlichen Krankenkassen vorsorgebewußte Patienten. In seinem online publizierten IGeL-Monitor hat der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen den Konflikt jetzt auf die Spitze getrieben und sah sich angesichts der Faktenlage gezwungen zurückzurudern.
Auf die schriftliche Aufforderung des BVDD, die Falschdarstellung des IGeL-Monitors mit Fristsetzung 20. Juli zurückzuziehen, hat der MdS reagiert und teilt online im IGeL-Monitor mit: „Damit die Auseinandersetzung über die verschiedenen Auffassungen zur Vergütung nicht zu einer Verunsicherung der Versicherten führt, hat sich der MDS in Abstimmung mit dem für vergütungsrechtliche Fragen zuständigen GKV-Spitzenverband entschieden, die Information zur Dermatoskopie nicht weiter auf der Website des IGeL-Monitors zu verbreiten.“
Der durch die unterschiedlichen Interpretationen entstehende Konflikt solle nicht auf dem Rücken der Versicherten ausgetragen werden. Die Frage, welche ärztlichen Leistungen zum Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung gehören, könne nur der sogenannte Bewertungsausschuss für alle Seiten verbindlich klären.
Im übrigen geht der MdS vorsichtig auf Distanz zur eigenen Darstellung: "Die Beschreibung enthielt explizit keine Bewertung, weil der IGeL-Monitor keine Grundlage dafür erkennen konnte, die Untersuchung überhaupt als IGeL anzusehen. Sobald der Hautarzt eine verdächtige Hautstelle mit dem bloßen Auge oder mit einer Lupe erkennt, wird er den Verdacht abklären, in dem er unter anderem ein Dermatoskop zu Hilfe nimmt. Diese Abklärung zählt nach Ansicht der Autoren des IGeL-Monitors bereits zu den kurativen Leistungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden." Allerdings werde der Einsatz des Dermatoskops nicht gesondert vergütet, "da das Gerät zum Handwerkszeug des Hautarztes gehört".
Unmittelbar nach Veröffentlichung der "Bewertung" im IGeL-Monitor hatte der BVDD mit einer Presseerklärung die Darstellung des IGel_Monitors in scharfer Form als "Desinformation" zurückgewiesen.
„Die Dermatoskopie ist bis heute nicht als Regelleistung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt worden, das Dermatoskop/Auflichtmikroskop mithin auch kein ‚Handwerkszeug‘, das jeder Dermatologe zwingend vorhalten muß," stellte BVDD-Präsident Dr. Michael Reusch klar.
Die Verhandlungsführer der Krankenkassen hätten sich mit wechselnden Argumenten stets geweigert, eine Regelung zu treffen, die über eine reine Blickdiagnostik hinausgeht. Das Gegenargument von Seiten der maßgeblichen Krankenkassenvertreter habe stets gelautet: "zu aufwändig" und "zu teuer". „Dies ist für jedermann nachzulesen in den Veröffentlichungen des mit der Sache über viele Jahre befassten Gemeinsamen Bundesausschusses,“ so Reusch.
Die für die gesetzliche Krankenversicherung innovative Untersuchung mit dem Dermatoskop sei auch keineswegs, wie im IGeL-Monitor dargelegt, entbehrlich. Vielmehr ermögliche sie es dem fachkundigen Dermatologen, die Zahl der Probeentnahmen (Biopsien) und die nachfolgende feingeweblichen Untersuchungen präziser als die reine Blickdiagnostik auf die medizinisch unerlässlichen Fälle zu begrenzen wie neuere Studien inzwischen zuverlässig beweisen. "Daher ist die Dermatoskopie bzw. Auflichtmikroskopie inzwischen ebenso wie in Australien auch in die deutsche S3-Leitlinie zur Hautkrebsbehandlung aufgenommen worden", betonte Reusch, der im übrigen auf die zahlreichen Zusatzverträge von besonders leistungsfähigen gesetzlichen Krankenkassen verwies, die den Einsatz des Dermatoskops gesondert vereinbart haben.
Der MdS hat nun angekündigt, der GKV-Spitzenverband werde das Thema im Bewertungsausschuss „zur Diskussion stellen und sich für eine baldige Klärung einsetzen“. Im Bewertungsausschuss beraten KBV und Krankenkassen über den Inhalt und Vergütung neuer GKV-Leistungen.