Neurodermitispatienten bringen Petition im Deutschen Bundestag ein
BERLIN - Eine schwer an Neurodermitis Erkrankte hat beim Deutschen Bundestag eine öffentliche Petition mit dem Ziel eingereicht, Neurodermitis in schwerer Verlaufsform als schwerwiegende Erkrankung anzuerkennen und pflegende Dermatika als Ausnahme zum gesetzlichen Verordnungsausschluss zuzulassen.
Seit dem GKV-Modernisierungsgesetz werden die Kosten für harnstoffhaltige Salben, die weltweit den Therapiestandard bei Neurodermitis darstellen, nicht mehr von der GKV übernommen. Ein Kostenfaktor, der für viele von dieser weit verbreiteten Hauterkrankung Betroffenen nur schwer bewältigt werden kann. Dieses Problem stellt sich auch für Sonja Kohns aus dem niedersächsischen Sehnde, die aufgrund der Schwere ihrer Erkrankung nicht dazu in der Lage ist, diese Kosten selbst zu übernehmen. Daher - und stellvertretend für viele Millionen Betroffene in Deutschland - hat sich Frau Kohns an den Petitionsauschuss des Bundestages gewandt. Die Petition wird vom Deutschen Neurodermitis Bund e.V. unterstützt.
Die Petition im Wortlaut
Der Deutsche Bundestag möge beschließen ...
1. eine graduelle Einteilung für Neurodermitis vorzunehmen!
2. Neurodermitis in der schweren Verlaufsform als schwerwiegende Erkrankung anzuerkennen!
3. Dermatika ( Fettsalben/ Ölbäder ) als Therapiestandard anzuerkennen!
4. Dermatika ( Fettsalben/ Ölbäder ) als Ausnahme zum gesetzlichen Verordnungsausschluss zuzulassen!
5. anzuerkennen, dass aufgrund individueller Allergien und Verträglichkeiten unterschiedliche Dermatika zum Einsatz kommen müssen.
Sind Sie auch der Meinung, dass die therapeutische Hautpflege von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt werden muss? Über diesen Link https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=13043 kommen Sie zur online mitzeichenbaren Petition. Die Mitzeichnungsfrist endet am 03. September 2010.