Neuregelung gefährdet die Versorgung gesetzlich Krankenversicherter
MAINZ - Nur noch 15,58 Euro stehen Hautärzten in Rheinland-Pfalz ab 1.Januar 2009 für die Versorgung eines gesetzlich krankenversicherten Patienten zur Verfügung. Das geht aus einer Mitteilung der für die Sicherstellung der medizinischen Versorgung zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz an die 135 rheinland-pfälzischen Hautarztpraxen mit insgesamt 158 dort tätigen Fachärzten hervor.
Die Neureglung löst die bisherige Vergütung in Punkten ab, bei der Ärzte bislang oft erst ein halbes Jahr nach der Behandlung erfuhren, mit welchem Betrag ihre Behandlung vergütet wurde. Das Geld soll in Zukunft reichen, um jeden gesetzlich Krankenversicherten im Falle einer Allergie, bei chronisch entzündlichen Hauterkrankungen wie Akne, Schuppenflechte oder Neurodermitis, ja selbst bei Hautkrebs drei Monate lang rundum im Rahmen des Leistunsgkatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung zu versorgen.
"Faktisch lässt sich mit einem solchen Betrag eine geregelte hautärztliche Versorgung nicht mehr darstellen", betont Dr. Ralph von Kiedrowski, der stellvertretende Landesvorsitzende des Berufsverbandes der Deutschen Dermatologen in Rheinland-Pfalz. "Wir reden hier wohlgemerkt nicht von ärztlichem Einkommen, sondern vom Umsatz einer Praxis pro Patient und Quartal." Von diesem Geld muss der Praxisinhaber Miete, Strom, Heizung, das Gehalt für die Helferinnen eben sämtliche Kosten und auch sein eigenes Einkommen sichern", betont der Hautarzt aus Selters. "Außerdem gilt dieser Betrag nicht pro Besuch beim Hautarzt, sondern es handelt sich dabei um eine Art Flatrate, mit der sämtliche Besuche in einem Dreimonatszeitraum abgegolten sein sollen – egal ob der kranke Patient einmal oder zehnmal kommt." Kiedrowski: "Wir sind enttäuscht von der Politik. Es wurden kalkulierbare und leistungsgerechte Honorare versprochen. Derzeit zeichnen sich Verluste von 20-30 Prozent ab. Die Banken verschulden sich und erhalten viele Milliarden Euro. Was ist eigentlich unsere gute medizinische Arbeit wert?"
Bei der Berechnung des so genannten Regelleistungsvolumens pro Patient und Quartal ist die KV an bundesweite gesetzliche Vorgaben gebunden. Der BVDD-Landesvorsoitzende hofft, dass möglicherweise ein Fehler in der Berechnung unterlaufen ist. "In anderen Regionen erhalten Hautärzte nach dem gleichen Berechnungsschema 20 Euro und mehr für die gleiche Leistung", so seine Überlegung. Es sei überhaupt nicht einsichtig, warum in Rheinland-Pfalz für die hautärztliche Versorgung so viel weniger Geld zur Verfügung steht. Klarheit soll eine Krisensitzung mit der KV am kommenden Montag bringen.
Das weitere Vorgehen ist landesweit Thema von regionalen Krisensitzungen der Hautärzte am kommenden Mittwoch, die per Videokonferenz miteinander verbunden werden. "Wenn es keine Lösung gibt, werden wir als Fachgruppe sehr rasch und entschlossen reagieren, einzelne Kollegen sprechen schon von Streik", berichtet er. Das Geld reiche gerade einmal für fünf Wochen im Quartal, so Kiedrowski. "Wenn es bei 15,58 Euro bleibt, sind wir allein schon aus betriebswirtschaftlichen Gründen gezwungen, dann zu schließen und für unsere Beschäftigten Kurzarbeit anzumelden."