DDG-Tagung Dresden: CVderm kündigt Studienmatrix zum Hautkrebsscreening an
BERLIN/DRESDEN - Nur jeder zweite, der eine Hautkrebsvorsorgeuntersuchung als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen könnte, kennt das sogenannte Hautkrebsscreening. Das ist das überraschende Ergebnis einer repräsentativen Umfrage des renommierten Forsa-Instituts. Die Ergebnisse hat jetzt die Deutsche Dermatologische Gesellschaft anlässlich der 46. DDG-Tagung in Dresden öffentlich gemacht.
Die Rate der Inanspruchnahme sei ausbaufähig, schloss DDG-Präsident Prof. Thomas Luger aus dem Befund der Meinungsforscher . Dabei werten 93% der Bundesbürger laut Forsa Krebsvorsorgeuntersuchungen als sinnvoll. 28% der Befragten gaben an, das Hautkrebsscreening in den ersten beiden Jahren nach Einführung als Krankenkasseneistung bereits genutzt zu haben, in den meisten Fällen (79%) bei einer Hautärztin oder einem Hautarzt. Rund jeder sechste wählte ergänzend zuzahlungspflichtige Leistungen wie die Untersuchung mit einem Dermatoskop.
„Das Hautkrebsscreening ist eine sichere und nutzenbringende Vorsorgemaßnahme mit hoher Reputation in der Bevölkerung", unterstrich der Leiter des Competenzzentrums für Versorgungsforschung in der Dermatologie, Prof. Matthias Augustin. Es verschaffe auch einkommensschwachen Gruppen den Zugang zu einer hochwertigen Prävention und Vorsorge. Zugleich wirke das Hautkrebsscreening kostendämpfend angesichts der anhaltenden Steigerungsraten von Hautkrebs. Es sei ein Erfolg der von Dermatologen entwickelten Vorsorgemaßnahmen, dass heute die Tumordicke in Deutschland bei der Erstdiagnose noch unter einem Millimeter liegt. Dies bedeute in 90 Prozent aller Fälle die Aussicht auf völlige Heilung von Hautkrebs, erläuterte dazu DDG-Generalsekretär Prof. Rudolf Stadler.
Angesichts der Kosten für ein solches weltweit bislang einmaliges Bevölkerungs-Screening hält Augustin eine Qualitätssicherung für unerlässlich, der die Fachgruppe für eine solche Erfolgskontrolle gut gerüstet hält. Der Berufsverband der Deutschen Dermatologen und die Deutsche Dermatologische Gesellschaft haben nach seiner Darstellung eine regelrechte „Matrix“ von insgesamt acht Studien in Auftrag gegeben, die in den nächsten Jahren zunehmend mehr Daten zu Kosten, Nutzen und Effizienz der gesetzlichen Hautkrebsvorsorge erfassen wird.
Die gesetzlich geregelte Begleitforschung in Eigenregie des Gemeinsamen Bundesausschusses ist bislang nicht über die Ausschreibung einer rein quantitativen Erfassung der Screenings hinausgekommen, wie es dazu auf der Auftaktpressekonferenz zur 46. Tagung der Deutschen Dermatologischen Akademie hieß.