Krankenkassen sollen mehr Geld Schuppenflechtekranke erhalten
BERLIN - Die Behandlung der Schuppenflechte wird für die Krankenkassen deutlich teurer. Daher soll sie ab 2011 mehr Gewicht für den Risikostrukturausgleich der Krankenkassen erhalten. Das geht aus einer Neuberechnung der für den RSA maßgeblichen Krankheitskosten hervor, die das Bundesversicherungsamt in seinem Anschreiben zum Anhörungsverfahren beigefügt hat.
Schwerwiegende bakterielle Hautinfektionen, HIV/Aids und Lymphome bleiben wie bereits in Vorjahren in der für den RSA maßgeblichen Aufstellung des BVA gelistet, für die die Krankenkassen Zuschläge zur Versichertenpauschale aus dem Gesundheitsfonds für betroffene Versicherte beanspruchen können.
Maßgeblich für die gegenüber dem Vorjahr veränderte Bewertung der Schuppenflechte mit und ohne Gelenkbeteiligung war das gestiegene Kostengewicht. Die Häufigkeit der Erkrankung ist demnach um 10%, die zu erwartenden Mehrkosten für die Behandlung um 30% höher angesetzt worden als bislang.
Das Bundesversicherungsamt hat zuletzt im September 2009 nach Anhörung des GKV-Spitzenverbandes die für das Ausgleichsjahr 2010 im Risikostrukturausgleich zu berücksichtigenden Krankheiten festgelegt. Nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen hat der "wissenschaftliche Beirat zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs" die getroffene Festlegung in regelmäßigen Abständen zu überprüfen.
Im Rahmen dieses Auftrages hat der Beirat jetzt dem BVA seine Empfehlungen zur Anpassung der Krankheitsauswahl unterbreitet. "Wir beabsichtigen vorbehaltlich der eingehenden Stellungnahmen, diesen Empfehlungen zu folgen und die in der Anlage dargestellte Festlegung zu treffen", heißt es dazu im Anschreiben zur Anhörung, das der GKV-Spitzenverband an das Bundesgesundheitsministerium, die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften, die Bundesärztekammer, die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe, die Bundespsychotherapeutenkammer, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene gerichtet hat.
Das Competenzzentrum für Versorgungsforschung (CVderm) in Hamburg hat in einem mit dem Berufsverband der Deutschen Dermatologen und der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft abgestimmten Schreiben die Absicht begrüßt, die Psoriasis in den Kreis der für den Risikostrukturausgleich relevanten Erkrankungen aufzunehmen und in seiner Stellungnahme darauf hingewiesen, dass vor allem die mittelschweren und schweren Formen der Schuppenflechte behandlungsaufwendig sind, wie der Leiter des CVderm, Prof. Matthias Augustin, erläuterte.
Das Bundesversicherungsamt veröffentlicht sämtliche Stellungnahmen auf seiner Website. Die Neuregelung soll bis Ende September 2010 verabschiedet werden.