Hautärzte demonstrieren gegen ruinöse Regelleistungsvolumen

Gesundheitspolitik

SPD-Gesundheitsexpertin Dr. Marlies Volkmer soll vermitteln

DRESDEN - Die sächsischen Hautärzte drängen weiter auf Ausgleich der seit dem 1. Januar 2009 geltenden Honorarverluste in der gesetzlichen Krankenversicherung, um den Verlust der wohnortnahen Versorgung Hautkranker zu stoppen. Die radikalen Honorarkürzungen von bis zu 25% waren gleichzeitig mit der Erhöhung der Versicherungsbeiträge auf 15,5% wirksam geworden.

Die sächsischen Hautärzte haben sich inzwischen an das aufsichtsführende sächsische Sozialministerium gewandt. Dort ist das Problem des ruinösen Preisdiktats der KVS und die daraus folgende Bedrohung für die sächsischen Hautpatienten bekannt. Der Schutz der jährlich knapp 1,2 Millionen auf einen Hautarzt angewiesenen Sachsen hat in dem Ministerium aber offenbar – so der Eindruck der Landesleitung des Berufsverbandes der Deutschen Dermatologen (BVDD) – keine Eile. Dem BVDD wurde mitgeteilt, dass man gelegentlich auf die Angelegenheit „zurückkommen“ werde.
Die für die Honorarkürzungen und die damit verbundenen Versorgungs- einbrüche allein verantwortliche KV Sachsen hatte in vorangegangenen Gesprächen stets beteuert, dass sie nur auf Anweisung der übergeordneten Ebenen gehandelt habe. Die sächsischen Hautärzte setzen ihren Kampf für eine faire Vergütung daher auch auf Bundesebene fort. Die Landesvorsitzende des BVDD, Dr. med. Grit Richter-Huhn, wird in diesem Rahmen am Freitag 6. Februar um 15.00 Uhr ein Gespräch mit der SPD-Gesundheitsexpertin und Bundestagsabgeordneten Dr. Marlies Volkmer führen.
Eine große Zahl von Hautärztinnen und Hautärzten aus ganz Sachsen haben ihre Unterstützung angekündigt und werden am Freitagnachmittag ihre Praxen schließen, um in Dresden gegen die existenzbedrohende Kürzung der Vergütung zu demonstrieren. Vier Punkte stehen im Mittelpunkt der Protestaktion:

  • die zentralistischen Vorgaben der Bundesregierung verfehlen ihr Ziel. In keinem anderen Bundesland wird für die hautärztliche Versorgung der Patienten so wenig Geld zur Verfügung gestellt. Von einer Angleichung auf Westniveau kann keine Rede sein.
  • Für eine Flatrate von 5,35 Euro monatlich kann der medizinische Standard der hautärztlichen Versorgung nicht mehr dargestellt werden. Die Bundesregierung sollte auf die regionalen Vertragspartner, die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenkassen, einwirken um kurzfristig für eine Anhebung zu sorgen.
  • Die KVS muss durch die Bundesebene gezwungen werden, von den bis Ende 2010 möglichen Übergangsbedingungen Gebrauch zu machen.
  • Der BVDD im Landesverband Sachsen fordert ein RLV von mindestens 25 Euro pro Quartal im Jahr 2009, um die Regelversorgung in der hautfachärztlichen Versorgung, der Allergologie, bei chronisch entzündlichen Hauterkrankungen, in der Wundversorgung, in der Phlebologie und Proktologie sowie bei den so genannten kleinen Operationen für gesetzlich Krankenversicherte in Sachsen weiter sichern zu können.

Von ihrer Fachkollegin Dr. Marlies Volkmer als Mitglied des Gesundheitsausschusses im Deutschen Bundestag erwarten die sächsischen Dermatologen eine klares Bekenntnis zur wohnortnahen hautärztlichen Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten und zur notwendigen Größe eines RLV, das die fachgerechte hautärztliche Versorgung der Bevölkerung sicherstellt..