G-BA will Kortisonsalben mit Zusatzwirkstoff aus der Erstattung herausnehmen
BERLIN - In einer konzertierten Aktion haben sich der Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) die Deutsche Dermatologische Gesellschaft (DDG) und der Deutsche Psoriasisbund den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gewandt. Sie fordern den kleinen Gesetzgeber im Gesundheitswesen auf, seine Pläne aufzugeben, kortisonhaltige Salben in fixer Kombination mit anderen Wirkstoffen von der Erstattungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung auszuschließen.
Ein solcher Schritt sei „medizinisch falsch“, pharmakologisch unsinnig“ und „für die Versorgung hautkranker Patienten schädlich“, erklärten die drei Organisationen vor Journalisten in den Räumen der Bundespressekonferenz in Berlin. Betroffen sind nach Angaben der Veranstalter rund vier Millionen überwiegend chronisch Hautkranke, in der Mehrzahl Schuppenflechtekranke und Neurodermitiker. Ihnen drohten weitere hohe Zusatzbelastungen von bis zu fünf Euro täglich für eine fachgerechte Behandlung.
Anlass für die Pressekonferenz war der Beschluss des G-BA vom 13. März, als ersten Schritt auf dem Weg zu weiteren Einsparungen bei der Versorgung Hautkranker ein „Stellungnahmeverfahren“ einzuleiten. Im Jahr 2007 wurden Kortikoidkombinationspräparate im Wert von 57,8 Millionen EUR verordnet.
In ihrer gemeinsamen Pressekonferenz verwiesen die beiden Hautärzteorganisationen, darauf, dass eine Behandlung mit einer Fixkombination von Kortikoid und Harnstoff bei vielen Hauterkrankungen in Deutschland wie weltweit den Behandlungsstandard darstellt. BVDD und DDG gemeinsam vertreten in Deutschland rund 2.800 Hautarztpraxen und 120 klinische Einrichtungen.