Hautkrebsvorsorge als Kassenleistung kommt zum 1. Juli 2008

Gesundheitspolitik

Gesetzliche Krankenversicherung schafft standardisiertes Angebot

BERLIN - Ab 1. Juli 2008 ist das Hautkrebsscreening eine Vorsorgeleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss in seiner Novembersitzung beschlossen.

 Gesetzlich Krankenversicherte können dann vom 35. Lebensjahr an alle zwei Jahre unmittelbar einen Hautarzt oder auch zur Eingangsuntersuchung einen Allgemeinmediziner  oder  allgemeinmedizinisch tätigen Internisten ihrer Wahl aufsuchen. Eine Praxisgebühr wird für die reine Vorsorgeuntersuchung nicht fällig.

Bei Auffälligkeiten findet die erforderliche Abklärungsdiagnostik  und – wenn nötig – auch die weitere Behandlung dem G-BA-Konzept zufolge zwingend bei Fachärzten für Dermatologie  als den Spezialisten für das Hautorgan statt.
„Mit dieser Entscheidung trägt der G-BA der Tatsache Rechnung, dass Hautkrebs in einem frühen Stadium behandelt und dann auch häufig geheilt werden kann. Davon sollen möglichst viele Patientinnen und Patienten profitieren“, erläuterte der unparteiische Vorsitzende des G-BA, Dr. Rainer Hess den Beschluss.


„Da es bisher keine gesicherten wissenschaftlichen Daten zu der Fragestellung gab, ob eine Ganzkörperuntersuchung der Haut zu einer Verminderung von Erkrankungen und Todesfällen führt, mussten zunächst die Ergebnisse aus dem Projekt ‚Hautkrebs-Screening in Schleswig-Holstein ausgewertet werden", so Hess.


Die Beteiligung von Hausärzten und allgemeinärztlich tätigen Internisten solle die für ein Bevölkerungsscreening geforderte breite Beteiligung der Bevölkerung sicherstellen, unterstrich KBV-Vorstandsmitglied Dr. Carl-Heinz Müller. Das jetzt im G-BA beschlossene Konzept folgt damit dem landesweiten Modellversuch an der Waterkant, an dem rund ein Drittel der Anspruchsberechtigten diese Leistung auch tatsächlich wahrnahmen.


"Spätestens nach fünf Jahren wird der G-BA den Erfolg des Hautkrebs-Screenings überprüfen", so Hess.  


Mit dem Inkrafttreten des G-BA-Beschlusses zum Hautkrebsscreening laufen bundesweit zahlreiche von Krankenkassen getroffene Übergangsregelungen aus.   Wie Dr. Axel Maaßen vom Verband der Angestellten-Krankenkassen  ausführte, sei zu erwartet, dass die neuen Standards von Seiten der meisten Krankenkassen uneingeschränkt umgesetzt werden und damit für die Versicherten günstigere Regelungen mit einem jährlichen Untersuchungsintervall hinfällig werden.


Jährlich erkranken in Deutschland etwa 120 000 Bundesbürger an verschiedenen Formen von Hautkrebs. An dem sogenannten malignen Melanom, dem besonders gefährlichen "Schwarzen Hautkrebs" sterben in Deutschland rund 2000 Menschen pro Jahr.
Der Beschluss des G-BA wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt und tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.

 

 

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