Erfolgreiche Initiative von Deutschem Psoriasisbund, BVDD und DDG
BERLIN - Die gute Nachricht für chronisch Hautkranke und Dermatologen umfasst einen einzigen Satz in den Erläuterungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zur neu gefassten Arzneimittelrichtlinie: "Die Verordnungseinschränkung der topischen Anwendung on Corticosterpoiden in fixer Kombination mit anderen Wirkstoffen wird zur weiteren Beratung zurückgestellt."
Das bedeutet: Salben, die neben Kortison noch andere Wirkstoffe enthalten, können weiterhin zu Lasten der Krankenkassen verschrieben werden. Alle äußerlich anwendbaren Kortison-Kombipräparate zur Behandlung von Hautkrankheiten werden weiterhin von allen gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.
BVDD, Deutsche Dermatologische Gesellschaft und der Psoriasis-Bund hatten im Vorfeld der Beratung in Stellungnahmen die Bedeutung der topischen Kombinationbspräparate für Hautkranke deutlich gemacht und in einer ge,meinsamen Pressekonferenz auch die Öffentlichkeit informiert. (Der Deutsche Dermatologe berichtete). Das angestrebte Aus für die Erstattungsfähigkeit belaste das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient, unterstrich BVDD-Präsident Dr. Michael Reusch damals. Zugleich warnte er davor, ein Erstattungsausschluss dieser Präparate könnte zu Therapieabbrüchen führen und belaste das Vertrauensverhältnis Patient - Hautarzt.
Der Vorsitzende des Deutschen Psoriasis Bund e.V. Horst von Zitzewitz, zeigt sich erfreut über die aktuelle gesundheitspolitische Entscheidung: „Es ist schön, dass diese Medikamentenkosten vorerst nicht zulasten der Hautkranken gehen“. ZUgelih betonte er; „Dieses insbesondere durch DPB-Vertreter im Ausschuss erwirkte Ergebnis kommt nun allen Hautkranken in Deutschland zu Gute.“
Wäre die Änderung der Arzneimittelrichtlinie wie geplant beschlossen worden, hätten Patienten mit Schuppenflechte, Neurodermitis oder anderen Hautkrankheiten diese Kombinationspräparate künftig selber zahlen müssen. Oder sie hätten statt einer Salbe, mehrere Salben mit verschiedenen Wirkstoffen in zeitlichem Abstand aufzutragen. Studien belegen im Einzelfall, dass Kortison-Kombi-Salben besser helfen, weniger Aufwand bedeuten, preiswerter sind und deutlich die Lebensqualität der Erkrankten verbessern. Diese Aspekte überzeugten offenbar den Gemeinsamen Bundesausschuss.
Hintergrund: Die Erstattung der Kortison-Kombi-Präparate sollte abgelehnt werden, da für einige Kombinationen keine Studien der höchsten Evidenzklasse vorlagen. Der Gemeinsam Bundesausschuss bewertet Arzneimitteln nach solchen Studien.
In der Dermatologie gibt es für viele, über Jahrzehnte bewährte und in der Facharztgruppe unbestrittene Therapien mit kombinierten Wirkstoffen keine wissenschaftliche Expertise, die die formalen Ansprüche der evidenzbasierten Medizin erfüllen. Viele Studien sind in einer Zeit entstanden, in der die heute angewandten Bewertungskriterien der Europäischen Arzneimittelzulassungsbehörde (EMEA) noch nicht existierten.
Der DPB bemängelt, dass die Beurteilung von Medikamenten mit der Forderung nach höchster Evidenz zu einer Rationalisierung von bewährten Therapien führt, wie beispielsweise harnstoffhaltige Salben (Urea) und zwar ohne Kenntnis der tatsächlichen Evidenz.