Länder dürfen bei Bedarfsplanung mitreden

Gesundheitspolitik

Versorgungsgesetz: Bund und Länder erzielen Einigung

BERLIN - Der neue Gesundheitsminister Daniel Bahr hat seine erste Bewährungsprobe bestanden: bei einem Treffen zwischen Koalitionspolitikern und den Gesundheitsministern der Länder konnte weitgehend Einigung über die zuletzt noch strittigen Punkte beim geplanten Versorgungsgesetz erzielt werden. Nachdem die Beteiligten vereinbart hatten, sich eine Woche lang nicht öffentlich zu äußern, kommen jetzt erst Ergebnisse an die Öffentlichkeit.

So setzten sich die Länder mit ihrer Forderung nach einem Mitspracherecht bei der künftig dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) übertragenen Bedarfsplanung durch. Die Landesgesundheitsministerkonferenz (GMK) kann zwei Vertreter für den G-BA benennen, die Mitspracherecht, aber kein Stimmrecht erhalten.

„Es ist schlicht unmöglich, dass der G-BA die unterschiedlichen regionalen Verhältnisse in den einzelnen Bundesländern kennt und daher angemessen in seinen Richtlinien berücksichtigen kann“, begründete der derzeitige Vorsitzende der GMK Stefan Grüttner (Sozialminister Hessen, CDU) gegenüber „apotheke ad-hoc“ die Länder-Forderung. Im Vorfeld des Treffens hatte Grüttner die vom damaligen Minister Dr. Philipp Rösler gemachte Zusage eine Länder-Beteiligung beim G-BA als „nicht verhandelbar“ bezeichnet.

Darüber hinaus bekämen die Länder bei Selektivverträgen Beteiligungsrechte, so Grüttner. Vereinbart wurde zudem, dass die Krankenkassen für die einzelnen Kassenarten zukünftig Landesbeauftragte mit Abschlussvollmacht bestellen müssen. „Auf diese Weise können die Länder landesspezifische Fragestellungen unmittelbar mit den Kassen erörtern und entscheiden“, sagte Grüttner.

Einigung auch am Punkt Medizinische Versorgungszentren (MVZ): die Gründung von MVZ durch kommunale Kliniken soll zwar die „Ausnahme bleiben“ und wird von der Zustimmung der jeweiligen KV abhängig gemacht; eine generelle Beschränkung von Klinik-MVZs auf unterversorgte Gebiete ist aber vom Tisch, berichtet die Ärztezeitung.

Fachpolitiker der Koalition kündigten an, dem Gesetz in weiteren Verhandlungen jetzt den Feinschliff zu geben. Damit scheint der noch von Rösler vorgegebene Zeitplan, noch vor der Sommerpause einen Referentenentwurf vorzulegen, einhaltbar.

Ob die erzielte Einigung bereits zum jetzigen Zeitpunkt auch eine Zustimmung des Bundesrates bei den parlamentarischen Beratungen im Herbst bedeutet, war zunächst nicht in Erfahrung zu bringen. Die Pressestelle des Gesundheitsministeriums bat mit Verweis auf den extremen Arbeitsaufwand auf Grund des EHEC-Virus um „etwas Geduld“ bei der Beantwortung der Anfrage.