Minister Rösler: keine Öffnungsklausel in neuer Gebührenordnung

Gesundheitspolitik

GOZ-Reform: Hoffnung auf deutliches Honorarplus geplatzt

BERLIN - In der novellierten Gebührenordnung für Zahnärzte wird es keine Öffnungsklausel geben. Das machte Gesundheitsminister Dr. Philipp Rösler gegenüber der Ärztezeitung deutlich. Gleichzeitig kündigte er aber an, dass sich die erhofften Honorarsteigerungen im überschaubaren Rahmen halten werden.

Nach den Plänen von Rösler käme es bei der GOZ zu Honorarsteigerungen von rund sechs Prozent, da „lediglich Veränderungen durch die technisch notwendige Anpassung berücksichtigt werden“, wie Rösler der Ärztezeitung sagte. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) waren schon Mitte Februar mit ihrer Forderung nach einem deutlich zweistelligen Plus beim Minister abgeblitzt.
Als kleines Trostpflaster erteilte Rösler einer Öffnungsklausel eine deutliche Abfuhr. „Damit wird ein Absenken der Gebühren nach unten verhindert.“
Der Minister bezeichnete die jetzt gefundene Lösung als guten Kompromiss und kündigte erneut an, die Novellierung jetzt zügig abzuschließen und danach an die Reform der Gebührenordnung (GOÄ) für Ärzte zu gehen.

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