KBV stellt Gesamtbilanz nach Honorarreform vor
BERLIN - Möchte man den Zahlen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ungeprüft Glauben schenken, so gehen die Dermatologen mit einem Plus von durchschnittlich 13 Prozent aus der Aufstellung hervor. Im Prinzip eine positive Nachricht. Um die Zahlen vergleichen zu können, muss man jedoch etwas genauer hinschauen.
"Wir müssen eine diffenzierte Auswertung der Honorarabrechnung abwarten, vorher kann man die von der KBV publizierten Zahlen nicht verwenden", so BVDD-Vizepräsident Klaus Strömer. Das Hautkrebsscreening als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung müsse aus der Bilanz heraus gerechnet werden, ebenso die Werte für die Exzisionen in Folge des Screenings, so Strömer.
"Es ist ja nicht so, dass alle dermatologischen Leistungen zu schlecht vergütet werden, sondern zu wenig Geld für die Regelversorgung der dermatologischen Patienten bereitgestellt wird. Dermatologische Praxen, die stationsersetzende Operationen und Leistungen aus dem Speziallabor abrechnen können, sind natürlich sehr gut aufgestellt. Das darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die klassische Dermatologie unterversorgt ist", kommentiert der BVDD-Vize die Vorstellung der Gesamtbilanz der KBV.
Während die Publikumspresse einhellig vermeldet, dass die Ärzte dank der Honorarreform mehr als im Vorjahr verdienen und unter Bezugnahme auf die Ärzteproteste von "Jammern auf hohem Niveau" geschrieben wird, darf nicht darüber hinweggesehen werden, wie viele Verlierer die Reform nach sich zieht. Dies gilt besonders innerhalb der Fachgruppen, wo es je nach KV zu unerwünschten Verwerfungen kommen kann.
Während die Hautärzte in Niedersachsen angeblich ein Plus von 33 Prozent im Vergleich von Quartal I/2009 zu I/2008 verzeichnen, registrieren die Hautärzte in Baden-Württemberg ein Minus von fünf Prozent. Für die Hautärzte im gesamten Bundesgebiet errechnete die KBV einen Honorarzuwachs von 13 Prozent. Damit wären die Dermatologen die Fachgruppe mit dem dritthöchsten Zuwachs nach den Kardiologen (21 Prozent) und den Nervenärzten (18 Prozent).
Die Zahlenangaben der KBV beinhalten jedoch das Hautkrebs-Screening und die zusätzlichen Operationen, die durch diese Leistung angefallen sind. Diese Leistungen waren bis zum 1. Juli 2009 jedoch noch nicht Teil der gesetzlichen Krankenversicherung.
Der durchschnittliche Honorarzugewinn aller Vertragsärzte in 14 Kassenärztlichen Vereinigungen liegt nach den Zahlen aus Berlin bei 7,4 Prozent.