KVn vereinbaren hausarztzentrierte Verträge mit Knappschaft und BIG
BERLIN - Rückwirkend zum 1. April startet ein neues Hausarztmodell, das die Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung (Arge), ein Zusammenschluss von 15 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) sowie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), mit der Direktkrankenkasse BIG Gesundheit abgeschlossen haben. AEin weiterer hausarztzentrierter Versorgungsvertrag zwischen der Arge und dem Bundesverband der Knappschaftskrankenkassen tritt am 1. Juli in Kraft.
Im Mittelpunkt des Vertragswerk mit der BIG steht die Förderung gesundheitsbewussten Verhaltens. Schwer wiegende Erkrankungen sollen möglichst gar nicht erst entstehen – das jedenfalls ist das Ziel des „Vertrags zur präventionsorientierten Hausarztzentrierten Versorgung“.
Prävention und Früherkennung von Krankheiten wird bereits vom frühen Kindesalter an fördert. Daher sind an dem neuen Hausarztmodell neben Hausärzten erstmals auch Kinder- und Jugendärzte beteiligt.
„Der Vorsorgeansatz und die Qualitätssicherung, den wir mit diesem Vertrag verfolgen, ist für unsere Mitglieder besonders attraktiv“, erklärte Frank Neumann, Vorstandsvorsitzender der BIG Gesundheit, heute in Berlin. „Mit diesem Angebot positionieren wir uns offensiv im Vertragswettbewerb der Krankenkassen. Versicherte werden künftig stärker auch auf Leistungsunterschiede der Kassen achten.“
Versicherte, die sich in den Vertrag einschreiben, erhalten ein Präventionsheft. In dieses trägt der Hausarzt sämtliche Vorsorgeuntersuchungen ein, auch diejenigen, die von anderen Ärzten erbracht wurden. „Dem Hausarzt kommt hier eine wesentliche Rolle zu: Er weist den Versicherten auf die verschiedenen Vorsorge- und Präventionsangebote hin, sammelt und koordiniert diese“, erläuterte Dr. Angelika Prehn, Vorstandsvorsitzende der KV Berlin. Das Heft soll auch online verfügbar gemacht werden.
KBV-Vorstand Dr. Carl-Heinz Müller betonte: „Für diese Leistung wird es ein zusätzliches Honorar von 28 Euro je Versicherten im Jahr geben. Darüber hinaus erhalten die Ärzte für jede selbst durchgeführte Früherkennungsuntersuchung einen garantierten Punktwert von 5,11 Cent. Dies gilt auch für die im Vertrag neu vereinbarten Vorsorgeuntersuchungen für Kinder – die U 7a und U 10.“ .
Eine weitere Besonderheit: Auch Hausärzte dürfen die Früherkennungsuntersuchungen für Kinder durchführen. „Damit haben wir die Möglichkeit geschaffen, auch in Regionen, in denen eine Unterversorgung mit Kinderärzten herrscht, diese wichtigen Leistungen dennoch anzubieten“, unterstrich der KBV-Vorstand.
Im Knappschaftsvertrag erhalten die teilnehmenden Ärzte ein Zusatzhonorar in Höhe von neun Euro je eingeschriebenem Versicherten und Quartal. Mit diesem Zuschlag soll der regelmäßige Arzt-Patienten-Kontakt aufgewertet werden.
Die Teilnahme an beiden Verträgen ist für Ärzte und Versicherte freiwillig. Die Hausärzte übernehmen die Steuerung und Koordination der eingeschriebenen Patienten, etwa die Überweisung zum Facharzt. Ein weiterer Bestandteil ist die Qualitätssicherung. So verpflichten sich die Ärzte etwa zur Teilnahme an Qualitätszirkeln zur Arzneimitteltherapie oder zu spezifischen hausärztlichen Fragestellungen.
Die bundesweit tätige BIG zählt zurzeit etwa 380.000 Versicherte, Tendenz steigend, die Knappschaft weist rd. 1,6 Millionen Versicherte auf.
Der deutsche Hausärzteverband (HÄV) reagierte skeptisch. „Wie kann man von bundesweiter Versorgung sprechen, wenn die beiden größten Bundesländer nicht dabei sind“, sagte Manfred King, Sprecher des HÄV. In der ARGE sind die KVen Bayern und Baden-Württemberg nicht vertreten. Der HÄV wird am kommenden Donnerstag, 8. Mai, einen hausarztzentrierten Vertrag mit der AOK Baden-Württemberg vorstellen.