Proteste, Wartelisten und Praxisschließungen

Gesundheitspolitik

BVDD kündigt Gesundheitspolitikern und Krankenkassen einen heißen Herbst an

BERLIN - Der Berufsverband der Deutschen Dermatologen ist alarmiert angesichts der verschärften Unterfinanzierung der ambulanten hautärztlichen Versorgung gesetzlich Krankenversicherter. Im dritten Quartal 2009 sinkt das dafür verfügbare Regelleistungsvolumen für viele Praxen noch einmal um mehr als zehn Prozent. In einigen Regionen fällt das verfügbare Budget erstmals unter die sogenannte Ordinationsgebühr, die der Arzt für den Erstbesuch erhält. Das heißt: für die meisten Hautkranken stehen den betroffenen Hautarztpraxen dann nicht einmal mehr 5 Euro monatlich zur Verfügung.

"Wir werden jetzt mit allen erdenklichen Mittel gegen diesen Skandal vorgehen," erklärt dazu Verbandspräsident Dr. Michael Reusch.
Die regionalen Proteste, Leistungsbegrenzungen, Wartelisten und Praxisschließungen würden verschärft. Der BVDD prüfe, Rechtsmittel gegen die existenzbedrohende Flatrateregelungen der KVen einzulegen, und werde das Bundesgesundheitsministerium als Rechtsaufsicht einschalten.


"Die Krankenkassen müssen sich ihrer Verantwortung stellen," pflichtet ihm Verbandsvizepräsident Dr. Klaus Strömer bei. "Sie sind in den zuständigen Gremien maßgeblich an der Regelung der Mittelzuweisung für die verschiedenen medizinischen Versorgungsbereiche beteiligt. Sie können darüber hinaus besonderen Versorgungsvertrag in Sonderverträgen regeln."


Den Gesundheitspolitikern kündigt Reusch "einen heißen Herbst" an. "Wir werden die Bundestagskandidaten im kommenden Wahlkampf zwingen, die Frage zu beantworten, welche Leistungen denn für diese Beträge noch erbracht werden können und was zu geschehen hat, wenn das Geld aufgezehrt ist".


Hintergrund: in Rheinland-Pfalz wollen die Dermatologen den neuerlichen Absturz des Regelleistungsvolumens (RLV) auf nur noch 13,27 Euro für das 3. Quartal 2009 nicht kampflos hinnehmen. Der BVDD-Landesverband hat eine Urabstimmung eingeleitet. In Hessen erhalten Hautärzte und Hautärztinnen für die kommenden drei Monate noch 13,50 Euro für die Regelversorgung. Die KV Schleswig-Holstein hat das RLV für das 3. Quartal auf 16,30 Euro festgelegt, in Westfalen-Lippe bewegt es sich je nach Praxisausrichtung zwischen 17 und 17,81 Euro. In den anderen KVen sind die RLV-Bescheide für das 3. Quartal trotz der gesetzlich festgesetzten Frist 1. Juni immer noch nicht verschickt.