KBV Vertreterversammlung stellt sieben Bedingungen an Politik und Krankenkassen
BERLIN - Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung hat sieben Bedingungen für die weitere Gewährleistung des Sicherstellungsauftrages gestellt und zwar unabhängig davon, wie die weiteren Vergütungsverhandlungen mit den Krankenkassen laufen. Der Beschluss fiel einstimmig und ohne weitere Debatte.
Diese Bedingungen lauten:
1. Wiederherstellung der diagnostischen und therapeutischen Freiheit jedes einzelnen
Vertragsarztes und -psychotherapeuten
2. Feste und kostendeckende Preise für alle erbrachten ärztlichen Leistungen
3. Abschaffung jeder versorgungsfremden Mengensteuerung und Übernahme des
Mengenrisikos durch die gesetzlichen Krankenkassen
4. Wiederherstellung der ärztlichen Autonomie in Fragen der persönlichen
Quafikation
5. Abschaffung der Regresse bei veranlassten Leistungen
6. Primat der Erringung ambulanter ärztlicher Leistungen durch zugelassene
Vertragsärzte und -psychotherapeuten
7. Möglichkeit zum Abschluss kassenspezifischer Gesamtverträge
„Es ist an der Zeit zu sagen: wir spielen dieses Spiel nicht mehr mit", begründete der KBV-Vorstandsvorsitzende, Dr. Andreas Köhler, diesen spektakulären Schritt. „Wir machen uns auf den Weg, der „Gesellschaft“ – oder eigentlich denen, die in deren Namen und auf deren Kosten ihre eigenen Spiele treiben – den Sicherstellungsauftrag vor die Füße zu legen – oder vielmehr das, was davon übrig ist.“ Denn von dem historischen Kompromiss zwischen Krankenkassen und Ärzten im Ringen um eine bezahlbare Patientenversorgung „wie er jahrzehntelang funktioniert hat“, seien nur noch Trümmer, eine Karikatur, eine Fratze übrig geblieben.
Köhler legte den in Berlin versammelten 60 Spitzenvertretern der regionalen KVen ein auf fünf Jahre bemessenes Meilenstein-Programm vor, mit dem er unter der Bedingung der Geschlossenheit der Ärzteschaft diese Ziele für erreichbar hält. Punkt 1 bezeichnete der KBV-Vorstandsvorsitzende als Vorbedingung für eine Beilegung des aktuellen Honorarkonflikts, Punkt 2 ist nach seiner Einschätzung binnen zwei Jahren machbar.
Köhler kündigte darüber ein Rechtsgutachten an, das klären soll in welcher Weise die kollektivvertragliche Regelung der Patientenversorgung im Rahmen Sicherstellungsauftrag von den KVen zurückgegeben werden kann.
Außerdem präsentierte Köhler den just zur KBV-Vertretrversammlung fertig gestellten >>„Kassen-Navigator“, ein Internet-Webauftritt, in dem Vertragsärzte nach zuvor erfolgter Online-Akkreditierung ihre Erfahrungen mit Krankenkassen veröffentlichen und diese Kassen dann auch mit Schulnoten bewerten können.
Rückenwind erwartet die Vertreterversammlung von einer bundesweiten Befragung ihrer Mitglieder, die spätestens im 1. Quartal 2013 abgeschlossen werden soll. Sie soll klären, „ob und unter welchen Rahmenbedingungen“ die bundesdeutschen Vertragsärzte „die Gewährleistung des Sicherstellungsauftrags durch die KVen und die KBV noch sinnvoll erscheint“.