Kodierrichtlinie kommt nicht - KVen sollen Honorarverteilung wieder selbst regeln
KIEL - Die KBV sieht ihre gesundheitspolitischen Positionen in wichtigen Punkten durch den Arbeitsentwurf zum geplanten Versorgungsstrukturgesetz bestätigt. So soll die Verpflichtung, Ambulante Kodierrichtlinien zu erarbeiten, komplett entfallen. Das ist ein Erfolg des Protestes der ärztlichen Basis, Ihrer Diskussion in der Vertreterversammlung und unserer politischen Überzeugungsarbeit, erklärte dazu der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Köhler.
Eine klare Absage erteilte der KBV-Chef dem Vorhaben, eine befristete Zulassung als Arzt einzuführen. Die Bedarfsplanung sei stärker als bislang an den Bedürfnissen der Bevölkerung auf regionaler und lokaler Ebene auszurichten. Dem angekündigten Abbau von Bürokratie müssten noch konkrete Vorschläge folgen, forderte Köhler.
Am Tag vor dem 114. Deutschen Ärztetag diskutierte die KBV-Vertreterversammlung in Kiel ein neues Leitbild und künftige Handlungsfelder für die KBV. „Eine inhaltliche und organisatorische Neuausrichtung ist unverzichtbar“, unterstrich Köhler.
Köhler kündigte an, die Verhandlungen über die Gesamtvergütung zukünftig den KVen zu überlassen. „Wir wollen und werden uns aus der Gestaltung der regionalen Gesamtvertragsinhalte und der Honorarverteilung zurückziehen, und zwar mit aller Konsequenz“, betonte Köhler.
Zur Neuausrichtung der KBV gehöre auch ein neues Verhältnis zu Selektivverträgen, erklärte der KBV-Chef. Der Kollektivvertrag bleibe die Basis für eine sichere und gerechte Versorgung der Versicherten in einem sinnvollen Nebeneinander mit anderen Versorgungsverträgen. Sinnvoll seien sie, wenn sie kosteneffizient seien, eine hohe Qualität böten und die Versorgungsgerechtigkeit verbesserten.
Der KBV-Vorstand schlägt vor, unter Beteiligung von Wissenschaftlern ein Indikatorenraster zu erarbeiten. Ein unabhängiges Institut soll eingereichte Verträge an diesem Raster auf ihren potenziellen Mehrwert für Versicherte, Patienten und das Gesamtsystem überprüfen. Fällt diese Bewertung positiv aus, steht ein solcher Selektivvertrag gleichberechtigt neben dem Kollektivvertrag und wird von der KBV und den KVen unterstützt. Ergibt die Evaluation von umgesetzten Verträgen, dass sie tatsächlich die in sie gesetzten Hoffnungen erfüllen, werden sie in den Kollektivvertrag überführt.