Sprechzeiten für Kassenpatienten werden eingeschränkt

Gesundheitspolitik

Rheinland-pfälzische Dermatologen machen Dienst nach Vorschrift

HAMBURG/MAINZ - Für die Regelversorgung erhalten die Dermatologen in Rheinland-Pfalz zum 1. Oktober nur noch 11,50 Euro pro Kassenpatient. Ausgenommen von dieser Flatrate ist nur die Hautkrebsvorsorge und ein Teil der ambulanten Operationen. Dieses Geld muss bis 31. Dezember reichen. Das geht aus einer aktuellen Mitteilung der KV Rheinland-Pfalz vom 1. September hervor. In Hessen (13,80 Euro), Bayern (15,52 Euro), Sachsen-Anhalt (15,61 Euro), Brandenburg (15,63 Euro) und Westfalen (ab 15,67 Euro) sieht es für gesetzlich krankenversicherte Hautkranke kaum besser aus.

 „Der Absturz der hautärztlichen Behandlungsbudgets geht ungebremst weiter“, sagt dazu der Landesvorsitzende des BVDD, Dr. Ralph von Kiedrowski. Außerdem verweigerten die Kassen in Rheinland-Pfalz für Teile der kurativen Behandlung nach der neu eingeführten Hautkrebsvorsorge die Budgetierung aufzuheben. „Wir hatten gehofft, dass die Landesregierung in einem Spitzengespräch mit den Krankenkassen vermitteln kann. Diese Gespräche sind bereits Ende August gescheitert“, so Kiedrowski.

Für zusätzlichen Zündstoff bei den rheinland-pfälzischen Hautärzten sorgten schlechte Nachrichten aus Berlin. Bemühungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, für das kommende Jahr eine Ausgleichsregelung zu schaffen und notleidende regionale Kassenärztliche Vereinigungen mit zusätzlichen Mitteln zu unterstützen, seien – zumindest vorerst – gescheitert. „Die Krankenkassen  lehnen bislang jede Inititiative in diese Richtung ab“, hieß es dazu bei der KBV gleich nach dem Ende des Schiedsamtsverfahrens für die Honorarrunde 2010.


Konsequenz: In Rheinland-Pfalz fahren die Hautärzte seit Anfang September Schritt für Schritt ihre Sprechzeiten für gesetzlich Krankenversicherte landesweit auf 20 Stunden zurück. „Natürlich erfüllen wir unsere vertragsärztlichen Pflichten, bei den derzeit zugestandenen Regelleistungsvolumen benötigen die Kolleginnen und Kollegen aber zunehmend Sprechzeiten für hautfachärztliche Sonderleistungen, um wirtschaftlich überleben zu können“, erläutert dazu Dr. Ralph von Kiedrowski.


An folgenden Tagen finden in Rheinland-Pfalz keine weiteren Sprechstunden im Rahmen der vertragsärztlichen Tätigkeit statt:
Freitag, den 4./11./18. und 25. September, sowie 2. und 9. Oktober
Montagvormittag, den 21./28. September, sowie 5. und 12 Oktober
Donnerstagnachmittag, den 1./8. und 15. Oktober

Ein Anrufbeantworter informiert die Versicherten über die Regelung im Einzelnen.

Das Präsidium des BVDD unterstützt die rheinland-pfälzischen Kolleginnen und Kollegen: „Für eine Flatrate von 11,50 Euro (Rheinland-Pfalz), 13,80 Euro (Hessen) oder 15,52 Euro (Bayern) kann die Versorgung einer Schuppenflechte, einer Neurodermitis oder eines Druckgeschwürs nach fachärztlichen Qualitätsstandards – um nur drei Beispiele zu nennen – nicht mehr im gewohnten Umfang stattfinden. Die verfügbaren Mittel reichen selbst bei strengster Indikationsstellung nicht, allen gesetzlich krankenversicherten Hautkranken die medizinisch notwendige Behandlung zukommen zu lassen, auf die sie einen gesetzlichen Anspruch haben", erklärte BVDD-Präsident Dr. Michael Reusch, nachdem inzwischen in den meisten KVen die neuen Budgets für die Regelversorgung veröffentlicht worden sind.


Es sei daher nur konsequent, „und das Präsidium“, so Reusch, „empfiehlt diesen Schritt ausdrücklich auch allen übrigen betroffenen Hautarztpraxen in anderen Regionen“, dass die rheinland-pfälzischen Hautärzte nach einer langen Phase erfolgloser Beratungen und Verhandlungen mit der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung und auch mit einzelnen Krankenkassen ja bis hin zum Ministerpräsidenten des Landes jetzt schrittweise ihre Kassensprechstunden auf das zulässige Minimum von 20 Stunden wöchentlich zurückfahren.