Vorsorge für Risikogruppen statt Bevölkerungsscreening

Gesundheitspolitik

BKK-Landesverband Bayern veröffentlicht Ergebnisse seines Modellversuchs

MÜNCHEN - Der BKK Landesverband Bayern macht sich für eine Abkehr vom gerade erst eingeführten Bevölkerungsscreening auf Hautkrebs stark. Er beruft sich dabei auf die Ergebnisse eines Modellversuchs in Bayern. Die BKK Bayern will das Hautkrebsscreening als Kassenleistung für gesetzlich Krankenversicherte ab dem 20. Lebensjahr ermöglichen, zugleich aber auf Risikogruppen einschränken.

Seit 1. Juli 2008 ist die Hautkrebsvorsorge fester Bestandteil im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Krankenkassen übernehmen in einem zweijährigen Turnus die Kosten der Hautkrebsvorsorge ihrer Versicherten ab dem 35 Lebensjahr. Rund 44 Millionen Bundesbürger sind nach dem geltenden Konzept anspruchsberechtigt, eine Hautkrebsvorsorge zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung zu erhalten. Zur Untersuchung zugelassen sind niedergelassene Dermatologen, aber auch niedergelassene Hausärzte, die eine achtstündige Zusatzqualifikation nachweisen müssen.&