Berufsgenossenschaft senkt Beitragssatz nahezu um ein Drittel
HAMBURG - Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) wird zum 1. Januar 2013 den Unfallversicherungsbeitrag für Friseurbetriebe deutlich reduzieren. Grund: Das Unfall- und Erkrankungsrisiko in der Branche ist in den vergangenen Jahren weiter zurückgegangen.
Beigetragen zu dieser positiven Entwicklung hat die kontinuierliche Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in den Salons. „Durch die erfolgreiche Präventionsarbeit der Branche, die von der BGW aktiv unterstützt wird, sank insbesondere die Zahl der berufsbedingten Hauterkrankungen seit Mitte der 1990er Jahre erheblich", teilt dazu die BGW mit.
Die sogenannte Gefahrklasse, die einen wesentlichen Faktor für die Beitragsberechnung der BGW darstellt, wird zum 1. Januar 2013 von 5,9 auf 4,29 – und damit um 27 Prozent – gesenkt. Erstmals spürbar wird die Entlastung für die Salons im Frühjahr 2014, wenn die Berufsgenossenschaft rückwirkend den Jahresbeitrag für 2013 erhebt.
Das Bundesversicherungsamt muß die Beitragssenkung noch genehmigen.
Die Haut bleibt auch in Zukunft das Präventionsthema Nummer eins im Friseurhandwerk. In der Kampagne „Lebe Deinen Traum“ macht die BGW derzeit in Partnerschaft mit dem Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks (ZV) darauf aufmerksam, wie wichtig das konsequente Handschuhtragen bei der Haarwäsche im Salon ist, damit die Hände gesund und schön bleiben. Weitere Infos zur Kampagne im Internet unter –> www.lebe-deinen-traum.de