Wettbewerbsstärkungsgesetz : Unmut, innerer Widerstand und Protest bleiben

Gesundheitspolitik

BVDD-Vizepräsident Strömer wendet sich gegen Verzögerungen bei der Honorarreform

MÖNCHENGLADBACH - Das vom Deutschen Bundestag mit Mehrheit verabschiedete Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung wird nach Einschätzung von BVDD-Vizepräsident Dr. Klaus Strömer negative Folgen für die Patientenversorgung haben.

„Die Unterfinanzierung des Gesundheitswesens wird nicht überwunden. Der Druck auf die Kolleginnen und Kollegen weiterhin unbezahlt Leistungen zu erbringen, bleibt erhalten und damit zugleich auch der Unmut, der innere Widerstand und der Protest. Eine Reihe von Einzelpraxen sehen sich unter diesen Bedingungen in ihrer Existenz bedroht,“ unterstreicht Strömer in einer ersten Stellungnahme des Berufsverbandes.
Das neue Gesetz bezeichnet der BVDD-Vizepräsident als den „Einstieg in die Staatsmedizin“. Ordnungspolitisch sei es zwar richtig, die Finanzierung des Gesundheitswesens auf eine breitere, steuerfinanzierte Grundlage zu stellen. Die von der Politik seit Jahren zugesagte Honorarreform werde in der praktischen Umsetzung in Zukunft jedoch einseitig staatlich festgesetzt, moniert Strömer. Die auf 2009 verschobene Verlagerung des Morbiditätsrisikos auf die Krankenkassen und der etappenweise Ausstieg aus der Budgetierung komme zu spät.
Wenn die Einführung des Basistarifs in der privaten Krankenversicherung zu der befürchteten drastischen Beitragssteigerung führt, drohe ein Exodus, der die Finanzierungsgrundlage vieler Praxen vernichten würde. „Damit steht für viele die wohnortnahe ambulante fachärztliche Versorgung auf dem Spiel,“ erläutert der Mönchengladbacher Hautarzt.
In der Arzneimittelversorgung werde es zu weiteren Einschränkungen bei der Verordnungsfähigkeit kommen. Davon seien in der Dermatologie am härtesten die chronisch Hautkranken betroffen.
In der Konsequenz werden die gesetzlichen Neuregelungen nach Strömers Einschätzung zu einem verschärften Ärztemangel führen. Viele junge Leute seien heute nicht mehr bereit, unter diesen Bedingungen als Arzt in Deutschland zu bleiben oder ein Medizinstudium aufzunehmen; und für Mediziner im europäischen Ausland seien die beruflichen Perspektiven in Deutschland nicht attraktiv genug zu wechseln.
„Es wäre vernünftiger jetzt bereits gegenzusteuern und mehr Finanzmittel dem Gesundheitswesen zur Verfügung zu stellen, als zu warten, bis man den Ärztemangel mit weit teureren Programmen abfangen muss,“ erklärt der BVDD-Vizepräsident wörtlich.
Für den verschärften Wettbewerb in der ambulanten Versorgung sieht Strömer die Fachgruppe gerüstet. Die Dermatologie könne ihre Qualität darstellen, wie die Strukturverträge zu den ambulanten Operationen in Bayern und Sachsen zeigten. Für die gesetzlich Krankenversicherten stelle sich in Zukunft jedoch die Frage nach der Versorgungssicherheit, wenn Krankenkassen mehr und mehr Einzelverträge mit ausgewählten Anbietern schließen sollten.
„Eins ist doch klar,“ so Strömer. „In dem Maße in dem der Arzt einzelvertragliche Regelungen bedient, steht er für die Versorgung nach dem Kollektivvertrag zur Versorgung der übrigen gesetzlich Krankenversicherten nicht mehr zur Verfügung.“
Kritisch wertet Strömer auch die egsetzliche Verpflichtung der Krankenkassen, in Zukunft Hausarzttarife anbieten zu müssen. Dem gesetzlich Krankenversicherte stelle sich die Frage, was es ihm wert sei, auch in Zukunft den Hautarzt seines Vertrauens aufsuchen zu können statt auf eine Auswahlliste verwiesen zu sein, auf den die Krankenkasse den überweisenden Hausarzt verpflichtet.