Wird jetzt die ambulante Versorgung auf kaltem Wege durch Unterfinanzierung erledigt?

Gesundheitspolitik

RLV unter 14 Euro – Verbandsleitung kündigt Schmidt Kampfmaßnahmen an

BERLIN - Angesichts von Fristversäumnissen bei der Mitteilung der Regelleistungsvolumina für das 3. Quartal 2009 und von Abstürzen in einzelnen KVen unter die Konsultationsgebühr hat sich die Verbandsleitung des BVDD an Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt und die zuständigen KVen, Krankenkassenverbände und Aufsichtsbehörden gewendet. Hier das von BVDD-Präsident Dr. Michael Reusch unterzeichnete Schreiben an die Bundesgesundheitsministerin im Wortlaut:




Sehr geehrte Frau Bundesgesundheitsministerin Schmidt,

das Regelleistungsvolumen (RLV) wird seiner vom Gesetzgeber zugedachten Bestimmung nicht gerecht, dem Vertragsarzt Kalkulationsicherheit auf der Basis verlässlicher, vorab bekannter Abrechnungsdaten zu geben. In einer Reihe von KVen ist der gesetzlich vorgeschriebene Termin zur Mitteilung der RLV für das dritte Quartal bereits überschritten.

Um so beunruhigender wirken Nachrichten aus Rheinland-Pfalz, Hessen und (gerüchteweise) aus Bayern. Dort fällt das für das 3. Quartal 2009 verfügbare RLV erstmals unter die Gebühr für den Erstbesuch im Quartal. Das heißt: für die meisten Hautkranken stehen den betroffenen Hautarztpraxen dann nicht einmal mehr 5 Euro monatlich zur Verfügung.
Der Berufsverband der Deutschen Dermatologen ist alarmiert angesichts der Folgen für die Regelversorgung gesetzlich krankenversicherter Hautkranken und Allergiker. Betroffen von dieser verschärften Budgetierung sind in der Dermatologie nahezu 80 Prozent des gesamten Versorgungsauftrags, namentlich nahezu sämtliche allergologischen Leistungen, der weit überwiegend Teil der Operationen von Hautkrebs und Hautkrebsvorstufen, die Versorgung chronischer Wunden und offener Beingeschwüre oder auch die Behandlung chronisch entzündlicher Hautkrankheiten wie Schuppenflechte und Neurodermitis.
Wir halten diese Entwicklung für grob rechtswidrig und gesundheitspolitisch betrachtet für einen Skandal.

Man muss die fachärztliche Versorgung Hautkranker nicht mehr auf gesetzlichem Wege aus der wohnortnahen ambulanten Behandlung von gesetzlich Krankenversicherten herausdrängen. Sie wird faktisch auf kaltem Wege durch Unterfinanzierung erledigt.

In unseren bisherigen Gesprächen mit den zuständigen Landesaufsichtsbehörden, den regionalen KVen und den Spitzenverbänden der Krankenkassen und der KBV wird immer wieder darauf verwiesen, dass den zuständigen Stellen durch Vorgaben Ihres Ministeriums die Hände gebunden seien, obwohl die Krankenkassen im ersten Quartal 2009 einen milliardenschweren Überschuss verzeichnen.
Andererseits machen Sie und Ihre Mitarbeiter geltend dass seit Januar 2009 insgesamt ja genügend zusätzliche Mittel für die ambulante Versorgung zur Verfügung gestellt worden seien.

Im Chaos der wechselseitigen Schuldzuweisungen gepaart mit der Unfähigkeit zu pragmatischen Lösungen, droht die ambulante hautärztliche Versorgung auf der Strecke zu bleiben.

Wir werden uns nicht allein auf Rechtsmittel und Jahre dauernde Verfahren vor ordentlichen Gerichten verlassen. Sollte es von Seiten der Beteiligten nicht kurzfristig zu einer entschiedenen Korrektur kommen, werden wir mit allen erdenklichen Mittel gegen diesen Skandal vorgehen und unsere Mitglieder, das sind rund 96% aller deutschen Hautärzte, auffordern, die Proteste, Leistungsbegrenzungen, Wartelisten und Praxisschließungen zu verschärfen.