Ziel ist eine leitliniengerechte verbesserte Versorgung von Patienten mit mittelschwerer bis schwerer Psoriasis, bei denen eine Behandlung mit einem Biologikum oder mit PDE-4-Hemmern indiziert ist. Neben der Techniker Krankenkasse sind dem Vertrag seitdem sieben weitere Krankenkassen beigetreten.
Teilnehmen am Psoriasis-Vertrag können nach Einsendung der Teilnahmeerklärung Dermatologen, die BVDD- Mitglied sind und
- über ein gültiges Zertifikat Psoriasis der Deutschen Dermatologischen Akademie (DDA) verfügen oder
- 16 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten einer Psoriasis-spezifischen Fortbildung und
- Erfahrungen in der Systemtherapie nachweisen.
Sie erhalten dann für die Versorgung von mittelschwer bis schwer an Psoriasis Erkrankten eine deutlich höhere Vergütung als im Regelleistungsvolumen. Die Vereinbarung gilt für alle Fälle, bei denen eine Behandlung mit einem Biologikum oder mit einem PDE-4-Hemmer medizinisch angezeigt ist. Die einzelnen Boni und deren Voraussetzungen werden in Anlage D zum Vertrag ausführlich erläutert.
Dr. Ralph von Kiedrowski, Verhandlungsführer vom BVDD-Vorstand unterstreicht den Zugewinn an Regresssicherheit und innovativen Therapieoptionen, der mit diesem Vertrag erzielt wird. So stelle sich für teilnehmende Ärzte bei notwendigen Anpassungen der Therapie nicht mehr die Off-Label-Problematik bei erhöhten oder verminderten Dosierungen, die nicht der Zulassung entsprechen.
Ein erstmals in dieser Form aufgelegtes Ampelsystem für Arzneimittel informiert die teilnehmenden Dermatologinnen und Dermatologen unkompliziert über den therapeutischen Nutzen sowie die Wirtschaftlichkeit der eingesetzten Arzneimittel. Mit der Erarbeitung der neuen Systematik betraut waren Prof. Matthias Augustin, Direktor des Instituts für Versorgungsforschung in der Dermatologie und bei Pflegeberufen (IVDP), Prof. Gerd Glaeske, Leiter der Abteilung Gesundheit, Pflege- und Alterssicherung an der Universität Bremen, sowie BVDD-Vorstandsmitglied Dr. Ralph von Kiedrowski.
Den im Rahmen des Vertrages erforderlichen Dokumentationsaufwand hält von Kiedrowski für überschaubar. Dermatologen, die bereits an PsoBest melden, haben den Vorteil, dass die PsoBest-Bögen übernommen werden können und dann kein zusätzlicher Aufwand entsteht.
Nach den für Verträge nach §140a SGB V geltenden Bestimmungen müssen teilnehmende Patienten schriftlich zustimmen. Diese Teilnahmeerklärung der Versicherten geht an die Helmsauer Curamed Managementgesellschaft für Selektivverträge, Nürnberg. Die Teilnahmeerklärungen der Ärzte werden an die richter care consulting GmbH (rcc), Köln, die mit dem Vertragsmanagement beauftragt wurde, gesendet.
Alle erforderlichen Informationen und die stets aktuellen für die Teilnahme erforderlichen Unterlagen erhalten interessierte Dermatologinnen und Dermatologen bei rcc.
Einen Überblick bietet ein Factsheet im geschlossenen Mitgliederbereich von bvdd.de.
red/BVDD