Berufsdermatologie Drei Prozent mehr Honorar ab 1. Oktober in der Unfallversicherung

BerlinHautarztnews

In der gesetzlichen Unfallversicherung werden die Gebühren des Leistungs- und Gebührenverzeichnisses UV-GOÄ zum 1. Oktober um drei Prozent erhöht. Damit wird die dritte Stufe der 2017 vereinbarten Honorarsteigerung umgesetzt.

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Die Anpassung der UV-GOÄ kommt allen Ärzten zugute, die für die Unfallversicherung tätig sind. Für die Behandlungen, die ab diesem Datum erfolgen, können somit gegenüber den Unfallversicherungsträgern höhere Beträge abgerechnet werden.

Zunächst waren die Gebührensätze ab 1. Oktober 2017 um acht Prozent erhöht worden. Danach folgen nun drei Stufen mit einer Erhöhung von je drei Prozent –  jeweils zum 1. Oktober 2018, 2019 und 2020. Insgesamt bedeutet dies eine Steigerung von 18 Prozent. Einen entsprechenden Beschluss hatte die Gebührenkommission im August 2017 gefasst.

Einige Gebühren sind jedoch von der linearen Erhöhung ausgenommen – insbesondere jene, die in den vergangenen Jahren bereits deutlich erhöht wurden. Dazu zählen unter anderem Gutachtergebühren und Schreibgebühren.

Die ab dem 1. Oktober 2019 gültige Fassung der UV-GOÄ: