Befreiung von der Verschreibungspflicht sorgt für Verwirrung
„Seit Juni 2005 sind Minoxidilpräparate in einer Konzentration von bis zu fünf Prozent generell von der Rezeptpflicht ausgenommen,“ erläutert der baden-württembergische BVDD-Landesvorsitzende Dr. Bernd Salzer den Hintergrund seiner Anfrage. "In Studien aus den 90er Jahren ist eine deutlich bessere Wirksamkeit von 5% Minoxidillösungen gegenüber 2%igen Minoxidillösungen belegt, weswegen bei Frauen mit ausgeprägter androgenetischer Alopezie auch drei-, vier und fünfprozentige Lösungen zum Einsatz kommen.“
Apotheker aus dem Heilbronner Raum interpretieren die gesetzliche Neuregelung zur Nicht-Verschreibungspflicht dahingehend, dass sie das Präparat bis zur einer 5%igen Konzentration rezeptfrei an Frauen abgeben dürfen. Bestätigt sahen sie sich in ihrer Auffassung durch eine gleichlautende Einschätzung der Landesapothekerkammer.