Vor dem Hintergrund der Blockadehaltung des Bundesgesundheitsministers bei der Einführung der neuen GOÄ hat der BVDD am 1. März als erster Berufsverband seine Mitglieder dazu aufgerufen, bei Abrechnungen nach GOÄ höhere Steigerungsfaktoren zu verwenden als den seit Jahren üblichen Steigerungsfaktor 2,3 beziehungsweise individuelle Honorarvereinbarungen mit Patientinnen und Patienten zu treffen.
Nun ist Bewegung in die Sache gekommen: Die Bundesärztekammer hat Informationsmaterial erarbeitet, das Ärztinnen und Ärzte dabei unterstützen soll, höhere Steigerungsfaktoren anzusetzen beziehungsweise eine individuelle Honorarvereinbarung zu treffen. Außerdem hat die BÄK ein Faltblatt und ein Anschreiben entwickelt, das privatversicherten und selbstzahlenden Patientinnen und Patienten die Gründe für die Maßnahmen erläutert.