Tagesaktueller Testnachweis Ärzte sollten sich bei ihrer KV informieren

BerlinCorona-Info, Hautarztnews

In Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen sollen laut einer Mitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher – unabhängig davon, ob sie geimpft oder genesen sind – ab heute einen tagesaktuellen Antigentest vorlegen. Das schreibe das neue Infektionsschutzgesetz vor. Ob dies umgesetzt werden muss, sollten Ärzte bei ihrer zuständigen KV anfragen.

Bihlmayerfotografie/Adobe Stock

Nach dem Infektionsschutzgesetz, Paragraf 28b Absatz 2, können die geforderte täglichen Antigentests eigenständig und ohne Überwachung erfolgen. Alternativ seien auch zwei PCR-Tests pro Woche möglich. Die Testergebnisse müssen die Arbeitgeber dokumentieren und alle zwei Wochen an die zuständige Behörde melden. Die Details hierzu legt der jeweilige Öffentliche Gesundheitsdienst fest.

Ob das Infektionsschutzgesetz in dieser Form umzusetzen ist, bleibt fraglich. Nach aktuellen Meldungen der KV Hamburg hätte sich der zugrunde liegende Beschluss der Ministerpräsidenten nur auf Pflege-Einrichtungen bezogen. Bis der Sachstand geklärt ist können Hamburger Ärzte die Tages-Tests für die nächsten Tage aussetzen.

Es wird empfohlen, dass Ärzte sich bei ihrer zuständigen KV erkundigen, ob sie diese Regelung des geänderten Infektionsschutzgesetzes umsetzen müssen.

 

ar/BVDD