Nach Ansicht des BVDD hat die Ausbudgetierung von Leistungen für Neupatienten und Patienten in offenen Sprechstunden einen ersten positiven Schritt in Richtung Einzelleistungsvergütung markiert und das Terminproblem in den Hautarztpraxen entschärft. Diese Entwicklung startete mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG). Zunächst wurde die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) um die extrabudgetierten Leistungen bereinigt. Diese Bereinigung endete im September 2020 – soll nun aber nach den Plänen der Regierungsfraktionen erneut eingeführt werden, um pandemiebedingte Verwerfungen für die Krankenkassen zu kompensieren.
„Natürlich ist es durch die Pandemie zu Verwerfungen und lokalen Ungleichgewichtungen gekommen. Eine pauschale bundesweite Bereinigung würde aber das Kind mit dem Bade ausschütten und den ursprünglichen Zielen des TSVG einen Bärendienst erweisen“, warnt Dr. Uwe Schwichtenberg, Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im BVDD-Vorstand. „Vor dem Hintergrund, dass bereits heute viele Praxen keinen Nachfolger mehr finden, sind gesetzliche Maßnahmen, die das Terminproblem in Facharztpraxen erneut verschärfen, grundsätzlich abzulehnen“, so Dr. Schwichtenberg weiter. Gleichzeitig lässt der Entwurf des GVWG keine Verbesserungen für die Versorgung chronisch kranker Patienten wie beispielsweise Menschen mit Schuppenflechte oder Neurodermitis erkennen. „Damit verkommen die Pläne für eine erneute Bereinigung zu einer reinen Kostendämpfungsmaßnahme auf dem Rücken der niedergelassenen Fachärzte“, betont Dr. Schwichtenberg.
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