Kein Corona-Hygienezuschlag Hautärzte bleiben bei BG-Fällen auf höheren Hygienekosten sitzen

BerlinPressemitteilung

Sogenannte Durchgangsärzte, die für die Behandlung von Arbeitsunfällen zuständig sind, erhalten für den erhöhten Hygieneaufwand während der Covid-19-Pandemie eine Pauschale bei der ambulanten Behandlung von Unfallverletzten. Hautärzte, die Patienten mit einer berufsbedingten Hauterkrankung behandeln, müssen dagegen die Kosten für die persönliche Schutzausrüstung selbst tragen. So sind die Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Der Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) fordert jetzt von der DGUV eine Anerkennung der zusätzlichen Kosten.

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„Die Entscheidung der DGUV, keine Hygienepauschale für Dermatologen einzuführen, ist aus Sicht des BVDD sehr bedauerlich und zudem unverständlich“, sagt BVDD-Präsident Dr. Klaus Strömer. Dermatologinnen und Dermatologen übernehmen in einem großen Umfang versorgerische und vor allem vorsorgliche – präventive – Leistungen im Bereich des beruflichen Unfallschutzes. Berufsbedingte Hauterkrankungen wie Handekzeme durch Feuchtarbeit oder heller Hautkrebs durch UV-Strahlung bei Außenarbeitern führen in Deutschland die Liste der Verdachtsmeldungen auf eine Berufskrankheit an.

„In den vergangenen Jahren konnten die Berufsgenossenschaften erhebliche finanzielle Ressourcen einsparen, die ohne die Tätigkeit unserer Fachgruppe durch Arbeitsunfähigkeit oder gar Berufsunfähigkeit der DGUV-Versicherten hätten geleistet werden müssen“, unterstreicht der BVDD-Präsident. Viele Patienten können durch die rechtzeitigen und konsequenten Behandlungen, die die Berufsdermatologie bereithält, in ihrem angestammten Beruf verbleiben, ihre Krankheit besser bewältigen und in vielen Fällen symptomfrei weiterarbeiten.

„Die bisherige für beide Seiten fruchtbare Zusammenarbeit wird durch die Entscheidung der DGUV nun erheblich belastet. Unsere Mitglieder werden wenig Verständnis für die Sichtweise der DGUV aufbringen, sondern sich vielmehr gegenüber den Durchgangsärzten als Ärzte zweiter Klasse verstehen“, so Strömer. Dies führe sicher zu einer kritischeren Einstellung gegenüber den Berufsgenossenschaften. „Wir hoffen sehr, dass die DGUV nochmals in Überlegungen eintritt, wie der derzeit erhöhte hygienische Aufwand in den dermatologischen Praxen analog zu den erreichten Kompromissen in der GKV und der PKV Berücksichtigung und Anerkennung finden kann“, betont der BVDD-Präsident.

 

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