UPDATE vom 10. März 2022:
Nachdem der BVDD gestern den Druck auf die Viactiv erhöht hat (Pressemitteilung siehe unten), kam am späten Nachmittag eine erste Reaktion der Krankenkasse. Nach intensiven Beratungen sei man zu dem Entschluss gekommen, „die internen Prüfungsverfahren anzupassen“, heißt es in einer Stellungnahme an den BVDD und andere Ärzteverbände. Man werde die Prüfanträge zwar nicht zurückziehen, aber die Prüfungsstellen bitten, „den jetzt betroffenen Praxen anstelle einer Rückzahlungsverpflichtung, eine vorrangige Beratung auszusprechen“. Ärztinnen und Ärzte müssten für in der Vergangenheit verordnete, nicht zugelassene Therapie-Allergene keinen finanziellen Schaden fürchten. Das gelte allerdings nicht für künftige Verordnungen: Neuverordnungen von nicht zugelassenen Therapie-Allergenen will die Viactiv ab dem 1. April 2022 den Prüfstellen mit „einem uneingeschränkten Regressantrag zur Prüfung vorlegen“.
Der BVDD berät zurzeit mit den anderen betroffenen Ärzteverbänden über die nächsten Schritte.
BVDD-Pressemitteilung vom 9. März 2022:
„Wir sehen uns leider zu diesem Schritt veranlasst, da wir bislang keine Antwort der Viactiv erhalten haben auf unsere Forderung, die Verordnungsregresse für Therapieallergene, die unsere allergologisch tätigen Kolleginnen und Kollegen stark belasten, zurückzunehmen“, sagt BVDD-Präsident Dr. Ralph von Kiedrowski. Der BVDD hatte gemeinsam mit dem Deutschen Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte und dem Bundesverband der Pneumologen, Schlaf- und Beatmungsmediziner in einem offenen Brief an den Viactiv-Vorstand dargelegt, dass die Anträge auf Festsetzung von Regressen für die Verordnung von verkehrsfähigen Therapieallergenen rechtswidrig sind und zu einer enormen Verunsicherung der allergologisch tätigen Ärztinnen und Ärzte geführt haben.
„Auch wenn die Regressforderungen keine Chance haben, erweisen sie der hierzulande ohnehin defizitären Versorgung von Allergiepatienten einen Bärendienst. Es steht zu befürchten, dass die solchermaßen drangsalierten Kolleginnen und Kollegen künftig keine Hyposensibilisierungen mehr durchführen werden“, warnt Dr. von Kiedrowski. „Vor diesem Hintergrund fragen wir uns, ob die Krankenkasse ein ernsthaftes Interesse an der Versorgung von Patienten hat – auch mit Blick auf unseren Selektivvertrag DermaOne“, so der BVDD-Präsident weiter. DermaOne soll die leitliniengerechte Versorgung von Menschen mit der Diagnose mittelschwere bis schwere Psoriasis (Schuppenflechte) und/oder mittelschwere bis schwere Neurodermitis durch gezielte Maßnahmen verbessern. Der bundesweit seit dem 1. Januar 2022 geltende Vertrag ist konzipiert für Patientinnen und Patienten, die eine indikationsgerechte Behandlung mit sogenannten Biologika, PDE-4-Hemmern, JAK-Inhibitoren oder Fumaraten erhalten. Attraktiv für Krankenkassen ist der Vertrag, da natürlich auch rabattierte Arzneimittel im Fokus stehen. Neben der Techniker Krankenkasse, die die Verhandlungen mit dem BVDD geführt hat, sind zehn weitere Krankenkassen an dem Vertrag beteiligt – darunter auch die Viactiv.
„Einerseits untergräbt man die Versorgung von Allergiepatienten, andererseits möchte man mit unserem Selektivvertrag Versorgung fördern – das passt nicht zusammen. Damit wir wissen, woran wir sind, fordern wir die BVDD-Mitglieder auf, Patienten, die bei der Viactiv versichert sind, bis auf weiteres nicht in den DermaOne-Vertrag einzuschreiben“, so Dr. von Kiedrowski. Auch sollten pharmazeutische Unternehmen aktuell beim Abschluss von Rabattverträgen mit der Viactiv-Krankenkasse eher Zurückhaltung walten lassen, bis die Ernsthaftigkeit im Hinblick auf die leitliniengerechte Versorgung von Haut- und Allergie-Patienten seitens der Kasse bestätigt wurde.
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