Die ABD hat in Osnabrück wissenschaftlich begründete Hinweise dafür vorgelegt, das Basalzellkarzinom in den Kreis der anerkannten Berufserkrankungen aufzunehmen und die Liste um die Ziffer BK 5104 zu erweitern. Bislang sind lediglich das sogenannte Plattenepithelkarzinom und seine Vorstufe – die aktinischen Keratosen – als Berufskrankheit anerkannt.
Die vormalige ABD-Präsidentin Prof. Andrea Bauer verweist auf die Ergebnisse einer in Deutschland durchgeführten Fall-Kontrollstudie, bei der sie an der Universitätshautklinik Dresden selbst mitgewirkt hat. Die zur wissenschaftlichen Publikation eingereichte Studie ergab nach den Worten der Dresdener Hochschullehrerin bei überwiegend im Freien Beschäftigten mit hoher UV-Strahlungsexposition ein im Vergleich zur übrigen Bevölkerung doppelt so hohes Risiko, an einem Basallzelltumor zu erkranken.
Haut&Job: eine Initiative für Hautgesundheit am Arbeitsplatz
Hauterkrankungen insgesamt liegen bei den Berufskrankheiten mit weitem Abstand an der Spitze. 2018 machten sie rund 60 Prozent (!) aller bestätigten Verdachtsmeldungen bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) aus. „Sie sind somit von hoher medizinischer und gesellschaftlicher Bedeutung“, so der neu gewählte Präsident der ABD, Prof. Christoph Skudlik. Er war zugleich Tagungsleiter der 15. ABD-Tagung, zu der in diesem Jahr in Osnabrück rund 300 nationale und internationale Experten aus Wissenschaft, Medizin und gesetzlicher Unfallversicherung unter dem Motto „Perspektiven im Blick – Den Patienten im Fokus“ zusammenkamen, um aktuelle Entwicklungen bei beruflich bedingten Hauterkrankungen zu erörtern.
Die medizinischen Fakten sind in Fachkreisen unbestritten: Hand- und Kontaktekzeme stellen mit annähernd 50 Prozent den größten Teil der gemeldeten Berufskrankheiten dar. Feuchtarbeit führt ungeschützt oft zu (Hand-)Ekzemen, Umgang mit hautbelastenden Substanzen löst Kontaktallergien aus, die Arbeit im Freien ohne hinreichenden Schutz vor natürlicher UV- Strahlung ist in vielen Fällen Auslöser von Hautkrebs. Fehlzeiten am Arbeitsplatz sind die mittelbare Folge.
Doch deshalb den Job aufzugeben und für den Wirtschaftsstandort Deutschland qualifizierte Mitarbeiter zu verlieren, ist fast immer vermeidbar. Um Vorsorge und Früherkennung geht es bundesweit bei der Aktionswoche Haut&Job 2019 mit ihren zahlreichen Informations- und Beratungsangeboten in teilnehmenden Kliniken und Hautarztpraxen. Und: "Nur wer die Gefahren für seine Haut am Arbeitsplatz kennt, kann sich richtig und frühzeitig schützen", betont Prof. Swen Malte John, Osnabrück, der für die Initiative federführend verantwortlich zeichnet.
Rückenwind erhält die bundesdeutsche Kampagne für Hautgesundheit am Arbeitsplatz aus Europa. Die 2010 von der europäischen Akademie für Dermatologie und Venerologie (EADV) ins Leben gerufene europaweite „Healthy Skin@Work“-Kampagne findet zunehmend eine breite politische Unterstützung durch europäische Parlamentarier, die EU-Kommission und europäische Sozialpartner, aber auch durch die Weltgesundheits-Organisation (WHO).
Neuerkrankungen beim hellen Hautkrebs steigen sprunghaft
Während die Verdachtsfälle von berufsbedingten Hautkrankheiten wie Handekzeme in den letzten Jahren leicht rückläufig sind, hat es beim hellen Hautkrebs von Outdoor-Workern einen sprunghaften Anstieg gegeben. Seit der Einführung der entsprechenden Berufskrankheit BK 5103 im Jahr 2015 sind jährlich mehr als 8.000 Fälle von berufsbedingtem Hautkrebs angezeigt worden, wie Prof. Bauer in Osnabrück weiter berichtete. Sie fürchtet, dass noch in diesem Jahr die 10.000er Marke fällt – noch ohne Basalzelltumorfälle.
„Nur durch konsequenten Sonnenschutz an Außenarbeitsplätzen werden diese dramatisch hohen Zahlen in einigen Jahren abnehmen,“ unterstreicht die Dresdener Dermatologin. Handlungsbedarf besteht, wie sie verdeutlicht, auch deshalb, weil heller Hautkrebs zwar in aller Regel nicht tödlich verläuft, jedoch nicht mit einer einmaligen Operation beseitigt werden kann, sondern sich flächig und in die Tiefe des Gewebes ausbreitet und dann in aller Regel ein chronisches Leiden darstellt.
Zum besseren Schutz vor Hautkrebs fehlen bislang verbindliche gesetzliche Bestimmungen, die beispielsweise die Bereitstellung von Sonnenschutzmitteln und UV-schützender Arbeitskleidung oder auch Änderungen bei der Arbeitszeit im Hochsommer und in der prallen Sonne – vor allem um die Mittagszeit – regeln.
Der Gesetzgeber hat im Juni 2019 mit Zustimmung des Bundesrates eine Änderung der Arbeitsmedizinischen Vorsorge-Verordnung (ArbMedVV) beschlossen. „Alle Arbeitgeber in Deutschland sind demnach jetzt verpflichtet, ihren Außenbeschäftigten entsprechende arbeitsmedizinische Beratungen und – bei Einverständnis der Beschäftigten – Untersuchungen anzubieten“, so Prof. Swen Malte John, Wissenschaftlicher Direktor des Institus für interdisziplinäre Dermatologische Prävention und Rehabilitation
an der Universität Osnabrück (iDerm) .
In Deutschland haben die Sozialpartner aus der Bau- und Landwirtschaft im Februar 2019 in eigener Regie bereits eine Vereinbarung verabschiedet, deren Kernstück die Angebotsvorsorge umfasst: Die Unternehmen werden Arbeitnehmern, die überwiegend im Freien arbeiten, einmal jährlich den Besuch bei einem Betriebsarzt, Arbeitsmediziner, Haus- oder Hautarzt anbieten, damit sie sich beraten und ein Hautscreening durchführen lassen können, wodurch Hautkrebs noch in einem frühen Stadium entdeckt werden kann. Die Kosten für diese Untersuchung, die während der Arbeitszeit stattfinden kann, tragen die Arbeitgeber.
Bei den kommunalen Arbeitgebern geht in Niedersachsen die Stadt Osnabrück beim Thema Hautgesundheit mit gutem Beispiel voran. Im Rahmen des Gesundheitsmanagements organisierte die Stadt zu Beginn der Haut&Job-Aktionswoche mit Unterstützung des iDerm für ihre rund 900 Außenmitarbeiter eine Informationsveranstaltung. Rund 90 nahmen das freiwillige Angebot an.
„Das Personal wird immer älter, die künftige demografische Entwicklung wird diesen Trend verstärken, und die Arbeitswelt verändert sich in einem nie dagewesenen Tempo mit der Folge, dass die Anforderungen und Belastungen zunehmen. Umso wichtiger wird es werden, in die Gesundheit der Belegschaft zu investieren“, erläutert Michael Klesse, Leiter des Fachbereiches Personal und Organisation der Stadt die Motive, als Arbeitsgeber initiativ zu werden. „Unser Beispiel sollte Schule machen, auch bei anderen Arbeitgebern", wünscht sich Thomas Fillep, Finanzvorstadt der Stadt Osnabrück. Die Stadt werde ihr eigenen Bemühungen um einen besseren UV-Schutz für ihre Außenbeschäftigten schon 2020 in Zusammenarbeit mit dem iDerm weiter ausbauen.
In kleineren Betrieben haben es Beschäftigte bisher oft schwer, die nötigen Informationen zu den Risiken für ihre Haut am Arbeitsplatz zu erhalten. Für sie bleibt die Hautarztpraxis oft die erste und wichtigste Anlaufstelle beim Verdacht auf beruflich bedingte Hautprobleme. „Der Hautarzt ist im direkten Patientenkontakt der entscheidende Weichensteller bei berufsdermatologischen Problemen, Vermittlungen von Betriebsärzten oder Hausärzten in die dermatologische Praxis sind die Ausnahme“, beschreibt Dr. Ansgar Weyergraf die Rolle der wohnortnahen Hautarztpraxis in der Früherkennung und Vorsorge bei Berufsdermatosen. Mit dem sogenannten „Hautarztverfahren“ bestehen nach seinen Worten „etablierte Strukturen für Kommunikation zwischen Arzt und Unfallversicherung, die eine Optimierung von Behandlung und Management der Hauterkrankung ermöglichen.“