Die Vereinbarung gilt für Patienten, bei denen die Behandlung mit einem Biologikum oder mit einem PDE4-Hemmer medizinisch angezeigt ist. „Mit diesem Vertrag erhält der Patient Zugang zu einer leitliniengerechten Versorgung mit dem heutigen Therapiestandard und der behandelnde Hautarzt einen besseren Schutz vor Regress durch die gesetzliche Krankenversicherung, wenn er neue Medikamente verordnet“, so BVDD-Vorstandsmitglied und Verhandlungsführer Dr. Ralph von Kiedrowski. „Wir sind froh und dankbar, dass Krankenkassen heute den besonderen Versorgungsbedarf von Menschen mit einer schweren oder mittelschweren Psoriasis anerkennen. Wir haben zehn Jahre lang auf eine solche Regelung hingearbeitet.“
In Deutschland sind heute rund zwei Millionen Menschen an Schuppenflechte erkrankt. Das sind rund 2,5 Prozent der Bevölkerung. Schätzungsweise 400.000 von ihnen leiden an einer mittelschweren bis schweren Form dieser chronischen Hautentzündung.
Weitere Krankenkassen haben bereits Interesse gezeigt, das Vertragswerk zu übernehmen. Als Blaupause gilt ein ähnlicher §140a-Vertrag der TK für rheumatische Erkrankungen, den viele andere Ersatzkassen in der Breite für ihre Versicherten bereits übernommen haben.
Was der Vertrag für Patienten bedeutet
Psoriasis-Betroffene beklagen oft, dass Hautärzte sich nicht ausreichend Zeit für das komplexe Management der Erkrankung nehmen können. Für Versicherte, die ihren Beitritt zu diesem Vertrag erklären, wird im Rahmen des Versorgungsvertrags der Mehraufwand für erforderliche Anpassungen und Umstellungen der Therapie in Verbindung mit Untersuchungen zur Entwicklung der Krankheitsschwere und der Lebensqualität im Laufe der Behandlung außerhalb des Regelleistungsvolumens – eine Quartalspauschale – zusätzlich vergütet. Der Vertrag sieht darüber hinaus qualitätssichernde Maßnahmen vor und legt Prüfroutinen zur Früherkennung und Behandlung typischer Begleit- und Folgeerkrankungen fest.