Pressemitteilung 04/2022 • Neuer bundesweit einheitlicher Selektivvertrag für unter 35-Jährige Betriebskrankenkassen erweitern Hautkrebsscreening

BERLIN –

Die Vertragsarbeitsgemeinschaft der Betriebskrankenkassen in Bayern (BKK VAG Bayern) hat mit dem Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD), der Versorgungsgesellschaft der Fachärzte für Dermatologie, der Ärztlichen Vertragsgemeinschaft Deutschland und der Sanakey Contract zum 1. April 2022 einen bundesweit einheitlichen Vertrag zur Hautkrebsfrüherkennung geschlossen. Der Vertrag geht weit über die Regelversorgung hinaus und wird digital unterstützt, teilen die Vertragsbeteiligten mit.

Versicherte der Betriebskrankenkassen können schon ab 15 Jahren aufwärts ihre Haut von einer Dermatologin oder einem Dermatologen auf Hautveränderungen untersuchen lassen. Die fachkundige Untersuchung der Haut beinhaltet eine gründliche Ganzkörperuntersuchung von Kopf bis Fuß. Tumorverdächtige Hautveränderungen werden mittels Auflichtmikroskopie weitergehend analysiert. Werden Auffälligkeiten diagnostiziert, folgt eine weitergehende Diagnostik (histopathologische Abklärung eines Verdachts).

Entsprechend dem jeweiligen Risikoprofil des Versicherten sind die Präventionsmaßnahmen und die Beratung ausgelegt. So werden die BKK Versicherten in der dermatologischen Fachpraxis über ihr individuelles Risikopotenzial aufgeklärt und erhalten Tipps, wie sich die Haut schützen lässt. 

Gerhard Fuchs, Vorsitzender des Vertragsausschusses der BKK VAG Bayern: „Hautkrebserkrankungen nehmen auch in jüngeren Altersklassen zu. Deshalb bin ich froh, dass wir mit unserem Vertrag auch unter 35-Jährigen ein Hautkrebsscreening mit dermatologischer Expertise ermöglichen können und dass bei Bedarf die Auflichtmikroskopie für unsere Versicherten inkludiert ist.“

Der Einschreibeprozess wurde sowohl für die Versicherten als auch für die teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte vollständig digitalisiert. „Eine Reduzierung und Vereinfachung bei Einschreibung und Abrechnung in einem modernen Vertrag muss papierlos erfolgen und auf das nichtärztliche Personal delegierbar sein“, so Dr. Ralph von Kiedrowski, Präsident des BVDD, in einem Statement nach den Verhandlungen. 

Seit Jahrzehnten nehmen die Erkrankungen an Hautkrebs deutlich zu. Nach letzten Schätzungen des Robert-Koch-Instituts erkrankten 2018 in Deutschland rund 200 Tausend Personen erstmalig an einem weißen oder hellen Hautkrebs (Basalzellkarzinom). Bei rund 23 Tausend Männern und Frauen entwickelte sich jedoch der sehr gefährliche schwarze Hautkrebs, das maligne Melanom, das bei knapp 3 Tausend Menschen zum Tod führte. Generell gilt: Hautkrebs ist gut behandelbar, letztlich sogar heilbar, wenn er rechtzeitig erkannt wird.

Hintergrund:

Seit Juli 2008 ist die Hautkrebsfrüherkennung im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) festgeschrieben. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten des Hautkrebsscreenings ihrer Versicherten als Standardleistung aber erst ab einem Alter von 35 Jahren und nur alle zwei Jahre. Zur Untersuchung zugelassen sind niedergelassene Dermatologen, aber auch niedergelassene Hausärzte, die nur eine achtstündige Zusatzqualifikation nachweisen müssen. Der Vertrag der BKK VAG Bayern mit dem BVDD wird dagegen ausschließlich von Dermatologinnen und Dermatologen unterstützt, ermöglicht auch jüngeren Versicherten die Früherkennung und geht in vielen weiteren Bereichen über die GKV-Regelversorgung hinaus.

Der Rahmenvertrag zum BKK Hautkrebsscreening wurde von der Ärztlichen Vertragsgemeinschaft Deutschland GmbH (ÄVGD), dem Berufsverband der Dermatologen (BVDD), der VG DERMA Versorgungsgesellschaft der Fachärzte für Dermatologie mbH und der Sanakey Contract GmbH mit der BKK VAG Bayern als Vertragsfederführer gestaltet. 

 

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