„Wir sind gezwungen, die seit 1996 unveränderten Honorare der bestehenden Gebührenordnung für Ärzte der aktuellen von Inflation und Kostensteigerungen geprägten wirtschaftlichen Situation in den dermatologischen Praxen anzupassen. Aus diesem Grund werden wir als Fachgruppe den Paragraphenteil der GOÄ künftig in seiner Lesart genau nutzen und von den Möglichkeiten einer Faktorensteigerung mit Begründung vermehrt und einheitlich Gebrauch machen“, kündigt BVDD-Präsident Dr. Ralph von Kiedrowski an.
Vielen Dermatologinnen und Dermatologen ist in ihrem Praxisalltag nicht bewusst, dass sie die am Patienten erbrachte Leistung je nach Schwierigkeit und Zeitaufwand bis zum 3,5fachen des Gebührensatzes steigern können. Gleiches gilt für die sogenannte Abdingung – den Abschluss einer abweichenden Honorarvereinbarung für privatärztliche Leistungen mit dem Patienten auf der Grundlage der GOÄ. „Viele Kolleginnen und Kollegen nutzen bislang weder die Steigerungsmöglichkeiten der GOÄ vollumfänglich noch das Instrument der Abdingung oder tun dies nur zögerlich, zum Teil aus Unkenntnis, zum Teil aber auch, um Auseinandersetzungen mit den Patientinnen und Patienten beziehungsweise mit den privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe aus dem Weg zu gehen“, so der BVDD-Präsident. „Wir werden deshalb in einem nächsten Schritt in Abstimmung mit unseren verbandsinternen Gebührenordnungs-Experten rechtskonforme Handreichungen für die BVDD-Mitglieder erstellen, um Hemmschwellen abzubauen.“
Der BVDD will damit Bewegung in die festgefahrene Situation um die GOÄneu bringen, die von ärztlicher Seite ausgearbeitet und kalkuliert dem Bundesgesundheitsminister vorliegt, von diesem aber aus ideologischen Gründen blockiert wird. Allerdings sieht auch der Verband der Privaten Krankensicherung (PKV) als Kostenträger noch Änderungsbedarf bei den Preisen der Leistungen. „Wir können nicht länger darauf hoffen, dass sich unser Bundesgesundheitsminister bequemt, seinen Plan einer Bürgerversicherung aufzugeben und den Weg freizumachen für die neue GOÄ. Ein modernes Fach wie die Dermatologie benötigt dringend eine Gebührenordnung, die die technischen und therapeutischen Neuerungen der vergangenen 30 Jahre endlich adäquat abbildet. Das Abrechnen von Analogziffern ist völlig unzureichend. Wenn wir nun höhere Steigerungsfaktoren als bislang konsequenter nutzen, bemerken vielleicht auch die Kostenträger, dass es günstiger ist, die GOÄneu so einzuführen, wie sie aktuell kalkuliert ist, auch wenn hier sogar bereits Nachbewertungen erforderlich sein werden, denn die Kalkulationen haben als Datenbasis 2017 und deshalb stimmen die Zahlen bei der aktuellen Inflation schon gar nicht mehr. Aber auch dies verdeutlicht das aktuelle Dilemma, einerseits als Ärzteschaft eine aktuelle Gebührenordnung, wie sie jeder freie Beruf benötigt, zu bekommen, andererseits jetzt agieren zu wollen“, so Dr. Ralph von Kiedrowski.