Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Neugestaltung des Check-ups beschlossen. Demnach haben gesetzlich Krankenversicherte ab 35 Jahren künftig nur noch alle drei und nicht mehr alle zwei Jahre Anspruch auf die Untersuchung. "Diese neue Regelung bedeutet nicht nur eine Reduktion von Früherkennung, die wir angesichts einer immer älter werdenden Bevölkerung generell ablehnen, sondern insbesondere auch eine Bagatellisierung des gesetzlichen Hautkrebsscreenings", warnt BVDD-Vorstandsmitglied Dr. Ralph von Kiedrowski. Der Check-up 35 wird von Allgemeinmedizinern häufig zusammen mit der Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs erbracht, die jedem gesetzlich Versicherten ebenfalls alle zwei Jahre zusteht. Bislang ist damit eine Kombination der beiden Untersuchungen zeitlich perfekt möglich, was die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ausdrücklich empfiehlt, um die Teilnahmeraten für beide Untersuchungen zu erhöhen. Findet der Allgemeinmediziner verdächtige Hautstellen, überweist er zur näheren Abklärung an den Dermatologen. "Werden die beiden Untersuchungen zeitlich auseinandergerissen, wie vom G-BA vorgesehen, wird ein Teil der Anspruchsberechtigten unweigerlich das Hautkrebsscreening seltener in Anspruch nehmen", so von Kiedrowski.
Nach Ansicht des BVDD verharmlosen die Verantwortlichen in der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten und Kassen offensichtlich nach wie vor das Hautkrebsproblem in Deutschland. Dabei ist nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention (ADP) der häufigste bösartige Tumor überhaupt mit 156.000 Neuerkrankungen pro Jahr hierzulande das Basalzellkarzinom, eine Form des hellen Hautkrebses, gefolgt vom Plattenepithelkarzinom (ebenfalls heller Hautkrebs) mit 98.000 Neuerkrankungen pro Jahr und dem malignen Melanom (schwarzer Hautkrebs) mit 36.400 jährlichen Neuerkrankungen in Deutschland. Die Zahlen beruhen auf Hochrechnungen auf Basis des Hautkrebsregisters Schleswig-Holstein. Alle drei Hautkrebsformen können durch das gesetzliche Hautkrebsscreening frühzeitig erkannt werden und haben dadurch sehr gute Heilungschancen. "Eine Verlängerung des Untersuchungsintervalls beim Check-up erhöht unnötig das Risiko, dass die Teilnahmeraten am gesetzlichen Hautkrebsscreening sinken und damit eine wertvolle Chance auf eine frühzeitige und damit kostengünstigere Behandlung von Hautkrebs vertan wird", so von Kiedrowski.