Die TK verhandelte in der Psoriasisversorgung den nun geschlossenen Vertrag, dem ab jetzt die Ersatzkassen beitreten können. Auf ärztlicher Seite steht der Vertrag Dermatologinnen und Dermatologen offen, die BVDD- Mitglied sind und spezielle Qualifikationen in der Psoriasisversorgung nachweisen (gültiges Zertifikat Psoriasis der Deutschen Dermatologischen Akademie oder 16 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten einer Psoriasis- spezifischen Fortbildung sowie Erfahrungen in der Systemtherapie).
Gezielte Förderung eines Maßnahmenpakets
Vertragsbestandteil ist ein Versorgungsbonus, der gezielt Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung der Betroffenen fördert, etwa Folge- und Begleiterkrankungen der Schuppenflechte im Blick zu haben, psychosoziale Begleitung oder besondere Betreuung in Phasen der Therapieein- oder -umstellung zu gewährleisten. Thomas Ballast, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der TK: „Wir wollen unseren Versicherten immer den Zugang zu innovativen Therapieoptionen ermöglichen, damit sie optimal versorgt werden. Mit diesem Vertrag ist uns genau das für unsere betroffenen Versicherten gelungen.“
Dr. Ralph von Kiedrowski, Verhandlungsführer des BVDD-Vorstands: „Wir freuen uns, dass nach kurzer Verhandlungszeit eine Vereinbarung zustande gekommen ist, die eine fundierte Versorgung unserer Schuppenflechte- Patienten nach den neuesten medizinischen Grundsätzen ermöglicht und deshalb sicherlich von der Fachgruppe der Dermatologen angenommen werden wird.“
Ein erstmals in dieser Form aufgelegtes Ampelsystem für Arzneimittel informiert die teilnehmenden Dermatologinnen und Dermatologen zudem unkompliziert über den therapeutischen Nutzen sowie die Wirtschaftlichkeit der eingesetzten Arzneimittel. Mit der Erarbeitung der neuen Systematik betraut waren Prof. Matthias Augustin, Direktor des Instituts für Versorgungsforschung in der Dermatologie und bei Pflegeberufen (IVDP), Prof. Gerd Glaeske, Leiter der Abteilung Gesundheit, Pflege- und Alterssicherung an der Universität Bremen, sowie BVDD-Vorstandsmitglied Dr. Ralph von Kiedrowski.
Hinweis für die Redaktionen
Der Vertrag fällt unter den Paragraf 140a SGB V. In Deutschland sind rund 2,4 % der Bevölkerung, also rund 2 Millionen Menschen an Schuppenflechte erkrankt. Schätzungsweise 400.000 von ihnen leiden an einer mittelschweren bis schweren Form der Erkrankung.