Eine Teilnahme an der im Gesetz geforderten offenen Sprechstunde für noch zu definierende Fachgruppen lehnt der BVDD ab. Das Gleiche gilt für eine extrabudgetäre Honorierung bei der Behandlung neuer Patienten. „Unsere chronisch kranken Patienten, die häufige Arzttermine benötigen, werden durch die zusätzliche Einführung einer offenen Sprechstunde und durch eine bessere Vergütung bei der Versorgung neuer Patienten stark benachteiligt und die Leidtragenden des Gesetzes sein“, begründet BVDD- Präsident Dr. Klaus Strömer die Entscheidung. „Auch ein zusätzliches Honorar ändert nichts an der inakzeptablen Übergriffigkeit, mit der sich das TSVG in die Freiberuflichkeit und die unternehmerischen Entscheidungen der Ärzte einmischt.“
Die gesetzlichen Regelungen führen nach Ansicht des BVDD erkennbar zu keiner Verbesserung der Versorgung. Es wird keinen einzigen zusätzlichen Termin geben. Vielmehr werden bisher fest vergebene Termine umgewidmet in offene Termine. „Fachgruppen und einzelne Ärzte, die sich an dieser Regulierung beteiligen, verkaufen für ein paar Silberlinge ihre bisherige Vorstellung von guter Patientenversorgung zugunsten einer staatlich gelenkten, populistisch orientierten Politik“, so Dr. Strömer. Die Politik wird sich nach Meinung des BVDD ermutigt sehen, auch in Zukunft für ein paar Euro weitere Bauernfängerei zu betreiben.
„Mit Freiberuflichkeit, ärztlichem Ethos und Versorgung zum Wohle unserer Patienten hat das nichts mehr zu tun“, betont der BVDD-Präsident: „Es ist an der Zeit, dem Weg in die Staatsmedizin mit allen negativen Folgen für unsere Patienten die Stirn zu bieten und nicht jeden Schritt der Politik mitzugehen.“
Nach der Verabschiedung des TSVG muss nun der aus Vertretern der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband bestehende Bewertungsausschuss definieren, welche Facharztgruppen die offenen Sprechstunden anbieten sollen. Bisher vorgesehen sind Augenärzte, Gynäkologen, Orthopäden und HNO-Ärzte. Ebenfalls noch festgelegt werden müssen die Fachgruppen, die eine zusätzliche Honorierung für die Behandlung von Neu-Patienten erhalten. Nach intensiver Debatte hat die Delegiertenversammlung des BVDD den Beschluss gefasst, sich weder an der offenen Sprechstunde noch an der extrabudgetären Honorierung für die Behandlung von neuen Patienten beteiligen zu wollen.
Der BVDD weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass Dermatologinnen und Dermatologen selbstverständlich und immer schon von Patienten zu einem sehr hohen Anteil direkt und ohne weitere Filter im System in Anspruch genommen werden können.