Der Trend für die Photo-Sole-Therapie ist eindeutig
HEILBRONN/HAMBURG - Neurodermitis- und Schuppenflechte-Kranke dürfen neue Hoffnung schöpfen, dass die ambulante Balneo-Phototherapie demnächst wieder als Kassenleistung zur Verfügung steht. Ein für die ambulante Versorgung "hervorragendes Zwischenergebnis der BVDD-Studie zur ambulanten Balneo-Phototherapie meldet Dr. Bernd Salzer.
Nach der Auswertung von 320 der insgesamt rund 800 Daten von schwer an Neurodermitis oder Schuppenflechte (Psoriasis vulgaris) leidenden Hautkranken ist der Trend für die Photo-Sole-Therapie eindeutig. Das berichtet der Sonderbeauftragte des Berufsverbands: Eine Therapie mit 8-MOP-Bädern und anschließender UVA-Bestrahlung oder auch mit 25%iger Starksolebädern und anschließender UVB-Bestrahlung erweise sich den beiden geprüften Alternativen ohne Photosensibilisierung der Haut "signifikant überlegen". In den beiden Kontrollgruppen erhielten die Patienten entweder die heutige Kassenleistung in Form einer "trockenen" Bestrahlung mit UVB-Licht oder eine Behandlung mit reinen Leitungswasserbädern verbunden mit anschließender UVB-Bestrahlung.
"Aus meiner Sicht ist dies für niedergelassene Dermatologen ein hervorragendes Ergebnis!" betont Salzer. Die Argumente, die zu einer Streichung der ambulanten BPT als erstattungsfähige Leistung durch die Krankenkassen geführt haben, seien damit ausgeräumt.
Das selbst gesteckte Ziel, 800 Patienten in die Balneo-Phototherapie- (BPT) Studie einzubringen, hat der BVDD inzwischen nahezu erreicht. Die Daten von 320 Patienten sind bereits eingelesen und statistisch erfasst worden. Salzer ist jetzt zuversichtlich, schon bald gemeinsam mit dem wissenschaftlichen Leiter Prof. Ralf Peter, Ulm, den Abschlussbericht präsentieren zu können. "Sollten sich die Ergebnisse weiter erhärten, können wir den vom Bundesausschuss Ärzte und Krankenkassen geforderten Wirksamkeitsnachweis der Sole-Phototherapie, sowie der 8-MOP / UVA-Therapie eindeutig erbringen," sagt Salzer. Hintergrund: In Deutschland leiden drei bis vier Millionen Bundesbürger an einer schweren Form der Neurodermitis oder Schuppenflechte. Seit drei Jahren erhalten chronisch hautkranke Betroffene keine ambulante Balneo-Phototherapie mehr als Versicherungsleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Bundesausschuss Ärzte und Krankenkassen entschied am 10. Dezember 1999, die Überlegenheit der in der Dermatologie seit Jahrzehnten etablierten Kombinationstherapie von UV-Bestrahlung und einer Salzwasserlake gegenüber der bloßen Bestrahlung (=Kassenleistung) sei nach den Standards des Bundesausschusses nicht hinlänglich erwiesen.
Von Patienten und Krankenkassen wird die ambulante Balneo-Phototherapie wegen ihrer hohen Ansprechrate von 80-90 Prozent und der geringen Nebenwirkungen geschätzt. Den Betroffenen ermöglicht diese Form der Behandlung, im Arbeitsprozess zu bleiben. In vielen Fällen konnte durch die ambulante Balneo-Phototherapie ein wesentlich teureres stationäres Heilverfahren oder eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme vermieden werden.