Dr. Ralf Brauksiepe, Parlamentarischer Staatsekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, brachte es auf den Punkt: „Die rechtlichen Grundlagen für den Gesundheits- und Hautschutz am Arbeitsplatz sind in Deutschland vorhanden. Es kommt darauf an, dieses Recht auch in die betriebliche Praxis umzusetzen.“
Doch genau daran hapert es, wie es in Berlin hieß. Studien zeigten, dass der Hautschutz am Arbeitsplatz und die Umsetzung der rechtlichen Möglichkeiten im Betrieb oft nur unzureichend stattfinden, faßte der Initiator der europaweiten Kampagne “healthyskin@work” und des deutschen Ablegers, der Aktionwoche Haut&Job, Prof. Swen Malte John, Forschungsergebnisse zusammen.
Eine Ursache sei der zunehmende Zeitdruck, so dass die eigene Hautpflege zu kurz komme, erklärte dazu die Vorsitzende der Deutschen Kontaktallergie-Gruppe, Prof. Vera Mahler. Fehle die Pflege, werde die Haut durch die vielen Tätigkeiten im feuchten Milieu und das häufige Desinfizieren trocken und rau – ideale Voraussetzungen dafür, eine Kontaktallergie zu entwickeln, warnte Mahler.
“Hauterkrankungen lassen sich am leichtesten im Anfangsstadium behandeln”, betonte Prof. John, der die Dermatologie am Universitätsklinikum Osnabrück leitet. Zudem könne der Dermatologe einen Hautarztbericht für die Berufsgenossenschaft (BG) verfassen.
Erteile die BG einen Behandlungsauftrag, habe das handfeste Vorteile für den Patienten. „Die diesbezügliche Untersuchung beim Hautarzt kostet nichts, auch keine Praxisgebühr“, so John, der die Dermatologie am Universitätsklinikum Osnabrück leitet. Außerdem sind sämtliche Folgebehandlungen kostenlos, selbst wenn sie über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen. Darüber hinaus können in der Pflege Beschäftigte an kostenlosen Hautschutzseminaren ihrer Berufsgenossenschaft teilnehmen und – in hartnäckigen Fällen – auch eine spezielle, stationäre Hautkur in Anspruch nehmen.
Doch wegen Personalmangels, aber auch aus Angst vor Umschulung und Arbeitsplatzverlust, verschweigen Betroffene ihre Hautprobleme offenbar oft. Dabei rechnet sich eine frühzeitige Behandlung wirtschaftlich für den Arbeitgeber wie die unmittelbar Betroffenen gleichermaßen. Berufliche Hauterkrankungen verursachen Jahr für Jahr nach Angaben Johns Kosten in Höhe von zuletzt 1,5 Milliarden Euro. Hier bestehe ein hohes finanzielles Einsparpotenzial.
Ziel der jährlichen Aktionswoche Haut&Job ist es deshalb, Betroffene und Betriebe auf ihre medizinischen und rechtlichen Möglichkeiten bei beruflichen Hauterkrankungen aufmerksam zu machen und sie zu motivieren, ihre Haut wirksam zu schützen.
Im Übrigen gilt: “Auch häuslich Pflegende stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung und das schon seit 1995", wie Stefan Boltz von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) eine wenig bekannte gesetzliche Bestimmung erläuterte. Bedingung sei, dass die Pflege regelmäßig, nicht gewerbsmäßig betrieben wird und in der häuslichen Umgebung stattfindet.
blu/fsei/BVDD 05.11.2012
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Prof. Dr. Swen Malte John
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Fachgebiet "Dermatologie, Umweltmedizin, Gesundheitstheorie"
Fachbereich Humanwissenschaften
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