Ausnahmeregelung für Ichthyose-Kranke im Bundesanzeiger veröffentlicht
BERLIN - Jetzt ist es amtlich. Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 15. November 2005, Harnstoff für die Behandlung von ichthyosebetroffenen Patienten wieder zuzulassen ist im Bundesanzeiger (Ausgabe Nr. 41 vom 28.02.2006) veröffentlicht worden und damit ab 1. März rechtsgültig. Ichthyosekranke erhalten demnach harnstoffhaltige Dermatika mit einem Harnstoffgehalt von mindestens 5% nur bei gesicherter Diagnose bei Ichthyosen, wenn keine therapeutischen Alternativen für den jeweiligen Patienten indiziert sind auf Kassenrezept.