Leitgedanke 3
Die Dermatologie gestaltet bedarfsgerechte Rahmenbedingungen
Die Qualität der dermatologischen Behandlung basiert ganz wesentlich auf regelmäßig aktualisierten medizinischen Leitlinien, die auch interdisziplinär entstehen und fächerübergreifend evidenzbasiert Therapien empfehlen.
„Behandlungsalgorithmen“ wie Standard Operating Procedures (SOP) bieten Patientinnen und Patienten, Angehörigen und den Behandelnden ebenfalls eine Orientierungshilfe. Erkenntnisse der Versorgungsforschung zeigen, wie sich neue therapeutische Entwicklungen für Patientinnen und Patienten auswirken, wie die Versorgung generell erfolgt und sich regional (Beispiel: Unterversorgung in ländlichen Gebieten) unterscheidet. Diese Daten bilden die argumentative Grundlage, um bei Kostenträgern und politischen Entscheidern auf Defizite hinzuweisen und Änderungen anzustoßen.
Ein Pfeiler der Prävention von Hautkrebs ist das Hautkrebs-Screening (Sekundärprävention). Hinzu kommen Informationen und Aufklärung der Bevölkerung im Hinblick auf Sonnenschutz und Expositionsprophylaxe wie beispielsweise Aufklärungen in Kindergärten und die paneuropäische Hautkrebskampagne Euromelanoma (Primärprävention). Bei dieser Arbeit spielt Vernetzung eine große Rolle. So sind DDG und BVDD gemeinsam in die Arbeit der Nationalen Versorgungskonferenz Hautkrebs (NVKH) eingebunden.
Bundesweit geltende spezielle Versorgungsverträge mit Krankenkassen verbessern die Möglichkeiten, Patientinnen und Patienten mit chronisch-entzündlichen Hauterkrankungen leitlinien- und indikationsgerecht mit modernen Medikamenten wie Checkpoint-Inhibitoren, Biologika, JAK-Inhibitoren oder PDE-4-Hemmern intersektoral zu behandeln. Verträge zum Hautkrebs-Screening und gemeinsame Aufklärungskampagnen fördern die primäre und sekundäre Prävention von Hautkrebs, ermöglichen eine frühzeitige Behandlung von Präkanzerosen und reduzieren die Belastungen durch Operationen gerade beim alternden Menschen.
Die Expertise von Dermatologinnen und Dermatologen fließt in viele Bereiche des Gesundheitswesens ein: Sie ist gefragt in Ministerien, bei Kostenträgern, beim Gemeinsamen Bundesausschuss, der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF), beim Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen, bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Bundesärztekammer genauso wie bei Patientenorganisationen und der pharmazeutischen Industrie. Stellungnahmen, Kommentare, die aktive Mitgestaltung an Regelwerken zur Aus- und Weiterbildung und die Gremienarbeit innerhalb der gemeinsamen Selbstverwaltung (BÄK, AWMF, DKG, InEK, G-BA, SpiFa) kennzeichnen die Arbeit von DDG und BVDD.
Bild oben: Hautpapillom eines Menschen, hochdetaillierter Ausschnitt eines Panoramas © AdobeStock/Bondarau