Arbeitsrecht Abholen des Arbeitsschlüssels nach Wochenendausflug ist Arbeitsunfall

KasselRechtliches

Ein Arbeitsunfall kann vorliegen, wenn eine Beschäftigte nach einem privaten Wochenendausflug auf dem Weg zu ihrer Wohnung verunglückt, weil sie dort Arbeitsschlüssel und -unterlagen vor Arbeitsbeginn abholen will. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden.

Eine Frau fuhr am Unfalltag früh morgens nach einem privaten Wochenendausflug zurück zu ihrer Wohnung, in der sich Schlüssel und Unterlagen für ihren anschließenden Arbeitseinsatz bei der Eröffnung eines Gemeindezentrums befanden. Wenige Kilometer vor ihrem Wohnort verunglückte die Klägerin mit ihrem Pkw und wurde schwer verletzt. Die beklagte Berufsgenossenschaft und die Vorinstanzen lehnten die Anerkennung eines Arbeitsunfalls ab. Die Frau klagte und bekam vor dem BSG Recht.

Das Gericht wies das Verfahren an das Landessozialgericht zurück. Die Frau kannsich auf einem versicherten Betriebsweg befunden haben, wenn sie den Weg zurAufnahme von Arbeitsschlüsseln und -unterlagen in ihrer Wohnung nach einer Weisung ihres Arbeitsgebers zurückgelegt hat. Falls keine solche Weisung feststellbar ist, kann die Frau auf einem versicherten Wegverunfallt sein, wenn sie mit den Arbeitsschlüsselnund -unterlagen in ihrer Wohnungverwahrtes Arbeitsgerät holen wollte, das für die Aufnahme ihrer Arbeit unentbehrlichwar. Die hier für erforderlichen Feststellungen muss das Landessozialgericht noch nachholen.

 

BSG, 26.9.2024, Az. B 2 U 15/22 R