Der Mieter sollte beim Mietvertrag darauf achten, dass sich der Vermieter verpflichtet, eine in Bargeld übergebene Kaution von seinem eigenen Vermögen getrennt anzulegen. Denn sollte er insolvent gehen, verliert der Mieter ohne diese Regelung seine Kaution. Einen Insolvenzschutz hat der Mieter nur, wenn der Vermieter die Kaution treuhänderisch vereinnahmt und gesondert von seinem Vermögen anlegt.
Was passiert aber, wenn es Minuszinsen gibt?
Bei den Banken gibt es so gut wie keine Zinsen mehr. Nicht wenige Geldinstitute verlangen von ihren Kunden sogar Minuszinsen. In beiden Fällen wird das Geld auf dem Kautionskonto nicht mehr, sondern gegebenenfalls weniger. Bei Auszug bekommen Mieter dann einen geringeren Betrag zurück als sie bei Einzug in die Praxis an Sicherheit hinterlegt haben.
Das müssen Mieter leider akzeptieren. Wenn dem Mieter Erträge zustehen, dann ist dieser Grundsatz genauso gut auf Negativzinsen anwendbar. Eigentümer sind nicht verpflichtet den Verlust zu ersetzen, denn sie tragen hierfür kein Verschulden.
Vermieter dürfen anderseits aber nicht verlangen, dass der Mieter die Kaution auffüllt. Solange es noch Zinsen auf Bankkonten und Sparbücher für Mietsicherheiten zu holen gibt, sind Vermieter bei Abschluss eines neuen Mietvertrages verpflichtet, diese zu nutzen. Tut er das nicht, haftet er für Verluste und muss dem Mieter die entgangenen Zinsen zahlen.