Der Mann, ein Rechtsanwalt, hatte sich in drei Fällen gegen die Impfung gestellt, weil er persönlich die Risiken für größer hielt als den Nutzen. Wegen der noch nicht zu überblickenden Nebenwirkungen sei das Impfen wie Russisch Roulette. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hatte ihn daraufhin Anfang März wegen mangelnder Eignung als Betreuer der Betroffenen entlassen. Das Landgericht bestätigte die Entlassung. Dagegen wandte sich der Mann mit seiner Verfassungsklage, scheiterte aber.
Die Richter waren der Ansicht, dass ein Betreuer grundsätzlich zur Einwilligung in medizinisch angezeigte Maßnahmen verpflichtet sei, wenn sonst Leben oder Gesundheit der Betreuten bedroht seien. Die dauerhafte Nichterfüllung dieser Pflicht könne die Entlassung rechtfertigen.
BVerfG, 31.5.2021, Az.: BvR 1211/21